Nebeneinkommen Verlust - Pflicht anzugeben?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Dieter
Beiträge: 2
Registriert: 31. Okt 2015, 17:07

Nebeneinkommen Verlust - Pflicht anzugeben?

Beitrag von Dieter »

Hallo,

ich habe neben meinem Lohn als Angestellter noch weitere Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen sowie einem nebenberuflichen Gewerbe (Onlinehandel). Nun lasse ich die Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen, da ich mich bei der EÜR und der Steuererklärung für die selbständige Arbeit nicht auskenne. Jetzt ist es so dass ich dieses Jahr einen leichten Verlust (ca. 200€ ;) aus dem Onlinehandel habe. Die Steuererklärung kostet mich jedoch ca. 650€. Am liebsten würde ich die Erklärung selbst machen und den Verlust einfach nicht angeben. Gibt es hierfür eine Möglichkeit? Es gibt ja die 410€ Grenze, diese umfasst jedoch alle Einkünfte (durch Vermietung etc. bin ich deutlich drüber). Ich würde aber gerne nur den Teil aus dem Handel nicht angeben (für den es ja eine Steuererstattung gäbe).
Dann stellt sich mir noch eine Logikfrage zur 410€ Grenze:
Wenn ich Mieteinnahmen von 4000€ habe und einen Verlust von 3800€ aus Onlinehandel, dann wäre ich in Summe bei 200€ und müsste diese nicht versteuern? Wird aber mein Onlinehandel dann nicht als Liebhaberei aufgefasst? Wie erfährt das Finanzamt dass der Handel ein Minusgeschäft ist?

Vielen Dank
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Nebeneinkommen Verlust - Pflicht anzugeben?

Beitrag von schlauelia »

Sie haben Einnahmen ( nachhaltige Täigkeit!) und die führen mal zu einem Verlust - diese Tätigkeit muss natürlich angegeben werden. Auch wenn die Erklärungen durch einen Stb Geld kosten.
Sie können dennoch alle Erklärungen im nächsten Jahr selber machen, wenn Sie sich das zutrauen! Elektronische Abgabe sämtlicher Erklärungen: EÜR. UST, GewSt, ESt!

Lia
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