Hallo,
Wie ich gelesen hab ist es möglich die Krankenversicherungskosten, wie auch die Pflegeversicherungskosten komplett von der Steuerabzusetzen.
Aber ich bin Auszubildener mit einem monatlichen Bruttobetrag von 630 Euro monatlich, also es liegt unter dem Freibetrag und ich muss somit keine steuerlichen Leistungen entrichten.
Aber ist die Möglichkeit trotzdem gegeben die Kosten steuerlich abzusetzen, obwohl ich zurzeit keine Lohnsteuer bezahlen muss?
Gibt es da eine Möglichkeit?
Außerdem wollte ich noch fragen, wie es aussieht mit Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb, mit Bus + Bahn, ob das absetzbar ist bzw. vom Arbeitsamt übernommen wird.
MfG
Absetzbar - KV, PV
Re: Absetzbar - KV, PV
Hallo Aimbo,
du kannst nichts von der Steuer absetzen, da du ja keine zahlen musst. Die Fahrtkostenregelung ist Vereinbarungssache zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb, das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun.
Grüße
Jacob
du kannst nichts von der Steuer absetzen, da du ja keine zahlen musst. Die Fahrtkostenregelung ist Vereinbarungssache zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb, das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun.
Grüße
Jacob
Re: Absetzbar - KV, PV
Du kannst Deine Krankenkassenbeiträge und die Entfernungspauschale zwar in der Steuererklärung angeben, aber da du a) keine Steuern zahlst und b) deine Einkünfte vermutlich immer noch höher sind als deine Ausgaben, wirst du a) keine Steuern zurück bekommen und b) keinen Verlustvortrag fürs Folgejahr zustande bekommen. Du kannst dir damit die ganze Arbeit einer Steuererklärung sparen.
Re: Absetzbar - KV, PV
Hallo,
und was ist , wenn man Steuern zahlt und zwar nicht zu knapp, mit den unglaublich hohen Versicherungsbeiträgen zur priv. Krankenversicherung?
Kann man da denn mit einer Rückerstattung rechnen?
Grüße
Liane
und was ist , wenn man Steuern zahlt und zwar nicht zu knapp, mit den unglaublich hohen Versicherungsbeiträgen zur priv. Krankenversicherung?
Kann man da denn mit einer Rückerstattung rechnen?
Grüße
Liane