Hallo liebe Steuer-Community,
vor 5 Jahren habe ich eine Wohnung in Stuttgart gekauft und diese seither dauerhaft selbst bewohnt. Ich überlege jetzt ein Haus zu kaufen und dazu die Wohnung wieder zu veräußern. In meinen Recherchen habe ich bereits herausgefunden, dass entstandene Gewinn nicht versteuert werden muss, wenn die Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. (Bei Mehrfamilienhäusern kann die selbstgenutze Wohnfläche wohl anteilig von der Spekulationssteuer befreit werden)
Jetzt macht mir das Wort ausschließlich ein wenig Sorgen... Zu der Wohnung gehört eine Garage (in Teilungserklärung zugeordnet), die dauerhaft vermietet war und auch aktuell noch vermietet ist. Den Mietvertrag habe ich beim Kauf der Wohnung übernommen und konnte ihn nicht kündigen, da er vom Vorbesitzer für 12 Jahre fest abgeschlossen wurde. Die Mieteinnahmen habe ich bekommen.
Meine Frage (zu der ich leider bei meinen Recherchen nichts finden konnte) ist nun: Was passiert mit dem Gewinn wenn ich die Wohnung verkaufe?
a) Wird der volle Gewinn steuerpflichtig weil ich die Wohnung mit der zugehörigen Garage nicht ausschließlich selbstgenutzt wurde?
b) Zählt eine Garage nicht, weil sie zu Grund und Boden gehört und daher generell nicht "zu Wohnzwecken" genutzt wird?
c) Wird der anteilige Gewinn der auf die Garage entfällt (wie immer der ermittelt werden soll) steuerpflichtig und der Anteil der Wohnung bleibt steuerfrei?
Vielleicht wichtig: Die Garage ist zwar fest der Wohnung zugeordnet, der Kaufpreis der Garage wurde jedoch im Kaufvertrag damals extra ausgewiesen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Christoph
Spekulationssteuer bei Garagenvermietung
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Re: Spekulationssteuer bei Garagenvermietung
würde mich auch interessieren dieser Fall.
Lia
Lia
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Re: Spekulationssteuer bei Garagenvermietung
Hallo zusammen,
zur Info an alle Interessierten: Ich habe inzwischen beim Finanzamt nachgefragt. Option C ist richtig - nur der Gewinnanteil auf die Garage entfällt wird besteuert. Ob das generell gilt (also bei allen Städten bzw. in allen Bundesländern) weiß ich nicht.
Viele Grüße
Christoph
zur Info an alle Interessierten: Ich habe inzwischen beim Finanzamt nachgefragt. Option C ist richtig - nur der Gewinnanteil auf die Garage entfällt wird besteuert. Ob das generell gilt (also bei allen Städten bzw. in allen Bundesländern) weiß ich nicht.
Viele Grüße
Christoph
Re: Spekulationssteuer bei Garagenvermietung
Gilt generell.
durch die Vermietung und Eigennutzung wird es automatisch als zwei Gebäudeeinheiten gesehen.
Einheit 1: Fremdvermietetes Gebäude, bei Verkauf unter 10 Jahren ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Einheit 2: eigengenutzte Wohnung, keine Versteuerung bei Verkauf mit Gewinn und kein Ansatz eines Verlustes bei Verkauf mit Verlust.
durch die Vermietung und Eigennutzung wird es automatisch als zwei Gebäudeeinheiten gesehen.
Einheit 1: Fremdvermietetes Gebäude, bei Verkauf unter 10 Jahren ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Einheit 2: eigengenutzte Wohnung, keine Versteuerung bei Verkauf mit Gewinn und kein Ansatz eines Verlustes bei Verkauf mit Verlust.