Hallo,
Wir (4 Geschwister) haben von unseren Eltern 3 (bald erschlossene) Bauplätze geschenkt bekommen. Auf einen der drei Bauplätze kann ein Mehrfamilienhaus gebaut werden. Wenn wir diese 3 Grundstücke verkaufen, fällt dann irgendeine Steuer an (Spekulationssteuer, Immobilienertragsteuer,.....) ?
Wie ist die Sachlage, wenn 2 Bauplätze verkauft werden, wir auf dem großen Bauplatz aber ein Mehrfamilienwohnaus errichten lassen und die daraus entstandenen Eigentumswohnungen verkaufen ?
Vielen Dank für die Antworten.
Grüße Jürgen
Steuern bei Grundstück-, ETW-Verkauf ?
Re: Steuern bei Grundstück-, ETW-Verkauf ?
Zunächst mal: wo wohnen Sie? In D gibt es keine Immobilienertragsteuer, und zum österreichischen Recht kann ich mich nicht äußern.
Ob deutsche “Spekulationssteuer“ anfällt, hängt davon ab, wie lange die Eltern die Grundstücke schon hatten und ob diese früher Betriebsvermögen waren und wenn ja, seit wann sie das nicht mehr sind.
Beim Bau eines MFH und Verkauf als ETW kann gewerblicher Grundstückshandel, also ein Gewerbebetrieb vorliegen. Sollten sich diese Pläne konkretisieren, rate ich dringend zur Beauftragung eines Steuerberaters.
Ob deutsche “Spekulationssteuer“ anfällt, hängt davon ab, wie lange die Eltern die Grundstücke schon hatten und ob diese früher Betriebsvermögen waren und wenn ja, seit wann sie das nicht mehr sind.
Beim Bau eines MFH und Verkauf als ETW kann gewerblicher Grundstückshandel, also ein Gewerbebetrieb vorliegen. Sollten sich diese Pläne konkretisieren, rate ich dringend zur Beauftragung eines Steuerberaters.
Re: Steuern bei Grundstück-, ETW-Verkauf ?
Hallo Severina,
Danke für die Infos. Da ich in Deutschland wohne, fällt also diese Immobilienertragsteuer weg.
Meine Eltern haben diese Grundstücke schon seit über 30 Jahren. Betriebsvermögen war das nicht. Das war lediglich Ackerland.
Dann könnte also nur gewerblicher Handel eventuell in Frage kommen ?
Würde das denn schon entstehen, wenn man nur 1 Objekt verkauft ? Klar, es sind 9 Eigentumswohnungen, aber das ist ja im Prinzip ein einmaliger Akt.
Grüße
Jürgen
Danke für die Infos. Da ich in Deutschland wohne, fällt also diese Immobilienertragsteuer weg.
Meine Eltern haben diese Grundstücke schon seit über 30 Jahren. Betriebsvermögen war das nicht. Das war lediglich Ackerland.
Dann könnte also nur gewerblicher Handel eventuell in Frage kommen ?
Würde das denn schon entstehen, wenn man nur 1 Objekt verkauft ? Klar, es sind 9 Eigentumswohnungen, aber das ist ja im Prinzip ein einmaliger Akt.
Grüße
Jürgen
Re: Steuern bei Grundstück-, ETW-Verkauf ?
Gerade Ackerland ist gefährlich - wenn ein Vorfahre Landwirt war, müssen u.U. Sie beweisen, dass der Betrieb im steuerrechtlichen Sinn aufgegeben wurde, sonst ist es nämlich immer noch Betriebsvermögen... Allerdings wäre dann das Kind mit der Schenkung schon in den Brunnen gefallen.
Und nein, 9 Eigentumswohnungen sind nicht nur ein Objekt, sondern 9 Objekte. Lassen Sie das besser vor Ort von einem Steuerberater prüfen, um eine unangenehme Überraschung zu vermeiden.
Und nein, 9 Eigentumswohnungen sind nicht nur ein Objekt, sondern 9 Objekte. Lassen Sie das besser vor Ort von einem Steuerberater prüfen, um eine unangenehme Überraschung zu vermeiden.