Steuererklärung als Student?!

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Akarde112
Beiträge: 1
Registriert: 22. Aug 2017, 19:43

Steuererklärung als Student?!

Beitrag von Akarde112 »

Hallo,
Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich bin nun 19 Jahre alt und habe im März mein Abitur erhalten, d.h. ab März war ich kein Schüler mehr.
Danach vollendete ich eine Ausbildung für den Rettungsdienst. Dort habe ich eine kurzfristige Beschäftigung, für 3 Monate (Juli,August,September), erhalten.
Natürlich musste ich in den 3 Monaten Steuern zahlen, bin jedoch unter dem Freibetrag.
Nach diesen 3 Monaten wollte ich ein Auslandsjahr machen. Jedoch stelle ich mir nun die Frage, wie es mit der Steuerrückzahlung aussieht, wenn ich nicht studiere.
Würde ich als Student die Steuern zurück bekommen? Wenn ja, alle (Rentenversicherung, Krankenversicherung...) oder nur die Lohnsteuer? Macht es überhaupt ein Unterschied ob ich Student bin oder nicht?

Hoffe ich konnte mein Problem verständlich darstellen und würde mich riesig über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung als Student?!

Beitrag von muemmel »

Würde ich als Student die Steuern zurück bekommen? Auch als Hilfsarbeiter oder als Bundespräsident. Es kommt nur darauf, daß man in einem Kalenderjahr unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleibt.
Wenn ja, alle (Rentenversicherung, Krankenversicherung...) oder nur die Lohnsteuer? Steuern sind Steuern und SV-Beiträge SV-Beiträge - das sind verschiedene Dinge. SV-Beiträge kriegt man nicht zurück, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Frage verwundert mich aber auch ein wenig - kurzfristige Beschäftigungen sind zwar steuerpflichtig, aber SV-frei: Sie sollten also gar keine SV-Beiträge gezahlt haben, oder es war keine kurzfristige Beschäftigung.

Kurz noch der Weg zur Steuererstattung: Zunächst mal muß das Kalenderjahr ablaufen und danach, also frühestens 1/18, können Sie eine Steuererklärung einreichen. Die wird dann bearbeitet und anschließend gibt es Geld zurück. Und falls Sie mal gehört haben, Sie müßten dann künftig immer eine Steuererklärung machen, so ist das schlichter Unfug.
Da Sie ja ein Auslandsjahr machen, würde ich empfehlen, die Steuererklärung nach der Rückkehr zu machen. Ausländische Einkünfte, soweit sie noch ins Kalenderjahr 2017 fallen, sind anzugeben.
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