Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
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Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
Hallo Zusammen,
ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Im Prinzip bekäme ich eine Erstattung.
Allerdings macht mir das Textfeld Sorgen, in welchem steht: Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.
Es ist der Fall, dass ich beim Finanzamt meines früheren Wohnortes noch Umsatzsteuerschulden aus 2008/2009 habe.
Werden diese mit der Einkommenssteuer die ich vom Finanzamt meines jetzigen Wohnortes zurückbekommen würde verrechnet?
Danke schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Mike
ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Im Prinzip bekäme ich eine Erstattung.
Allerdings macht mir das Textfeld Sorgen, in welchem steht: Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.
Es ist der Fall, dass ich beim Finanzamt meines früheren Wohnortes noch Umsatzsteuerschulden aus 2008/2009 habe.
Werden diese mit der Einkommenssteuer die ich vom Finanzamt meines jetzigen Wohnortes zurückbekommen würde verrechnet?
Danke schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Mike
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Re: Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
damit müssen Sie rechnen! Was war denn in den Vorjahren? Und warum haben Sie die USt 2008/2009 noch nicht gezahlt? Und auch keine Mahnungen, Vollstreckungen erhalten?
Lia
Lia
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Re: Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
Das ist eine lange Geschichte, es gab damals Vollstreckungen.
Ich habe mich aber dann mit dem Finanzamt auf Ratenzahlungen geeinigt und zahle seither monatliche Raten.
Ich habe mich aber dann mit dem Finanzamt auf Ratenzahlungen geeinigt und zahle seither monatliche Raten.
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Re: Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
Also ergänzend: Ich war damals selbständig, sehr jung, somit naiv und habe in Steuerfragen dem falschen Menschen vertraut.
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Re: Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
dennoch sind die Steuerschulden da - warten Sie doch erstmal die Verrechnungsmitteilung ab oder fragen Sie telefonisch nach!
Re: Einkommensteuer Verrechnung mit Umsatzsteuer
Auch wenn das eine FA eine Ratenzahlung gewährt hat, so sind alle Finanzämter bei denen sie geführt werden über die Rückstände informiert und das neu zuständige FA kann jederzeit die Aufrechnung mit bestehendem Guthaben erklären, sofern die gesetzlichen Grundlagen gegeben sind.