Liquidationsschlussbilanz

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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xyz12345
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Registriert: 9. Mai 2020, 22:38

Liquidationsschlussbilanz

Beitrag von xyz12345 »

Ich bin studentische Aushilfe und soll eine Liquidationsschlussbilanz erstellen. Leider habe ich zuvor noch keine gemacht. Bevor ich nun nachfragen muss, kann mir vielleicht ja hier jemand weiter Auskunft geben..

In einer Liquidationsschlussbilanz sollten ja eigentlich nur noch flüssige Mittel ausgewiesen werden.

Nun bestehen noch Salden auf folgenden Konten:

Konten Klasse 0:
400 BGA im Soll
800 Gez. Kap. im Haben
963 Rückstellung KöSt im Haben
970 Sonstige Rückstellung im Haben (für Liquidationskosten)

Konten Klasse 1:
1555 Darlehen im Soll
1570 VSt im Soll
1200 Bank im Soll


Konten Klasse 2:
2200 KöSt im Soll
2208 Soli im Soll
2650 Zinsertrag im Haben
2735 Erträge Auflösung Rückstellung im Haben
2799 Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen im Haben
2860 Gewinnvortrag nach Verwendung im Haben
2870 Vorabausschüttung im Soll

Konten Klasse 3:
4830 Abschr. Sachanlagen im Soll
4950 Rechts und Beratungskosten im Soll
4957 Abschluss und Prüfungskosten im Soll
4970 Nebenkosten Geldverkehr im Soll


Nun die Fragen:

1.) die Aufwände 2200 und 2208 wurden gegen das Rückstellungskonto 963 gebucht, obwohl hier gar keine Rückstellungen im Vorjahr gebildet wurde. Wie neutralisiere ich dieses Konto?

2.) Können die restlichen GuV Konten (Klassen 2 und 3) so belassen werden oder müssen diese noch in irgendeiner Weise abgeschlossen werden? (z.B. die Konten, die mit Ausschüttungen zu tun haben?)

3.) Was passiert mit BGA und dem Gezeichneten Kapital?

4.) Was unterscheidet sonst eine Liquidationsbilanz von einer normalen Abschlussbilanz? Muss noch etwas gesondert beachtet werden?

5.) Können die Rückstellungen für Liquidationskosten bereits jetzt schon aufgelöst werden? Die Notarrechnung für die Abmeldung aus dem HR ist bereits bezahlt.

6.) Was passiert mit dem Darlehen?

Danke im Voraus!
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