Hallo zusammen,
stimmt es eigentlich, dass Bewirtungskosten in voller Höhe umsatzsteuerlich geltend gemacht werden können?
Grüße
Ferdinand
Bewirtungskosten
Re: Bewirtungskosten
Hallo Ferdinand,
ja, es stimmt. Du darfst die Vorsteuer in Voller höher geltendmachen.
Aber die Bewirtungskosten dürfen nur 70% (von netto Betrag) als Aufwendungen berücksichtigt werden.
ja, es stimmt. Du darfst die Vorsteuer in Voller höher geltendmachen.
Aber die Bewirtungskosten dürfen nur 70% (von netto Betrag) als Aufwendungen berücksichtigt werden.