ich bräuchte mal eure Hilfe.
Und zwar gehst darum:
Ich bin Angesteller, also nicht selbststänig oder ähnliches.
Arbeite aber von zu Hause bzw. habe mir selber (privat) ein Büro gemietet.
Mein Vermieter sagt ich muss bzw. zahle zur Zeit die Miete plus MwSt.
Ist das richtig? Habe gehört ich muss die nicht zahlen wenn ich das als nicht gewerblicher miete.
Ich muss das ja nur irgendwie schriftlich haben so dass ich es meinem Vermieter vorlegen kann und Ihm sagen kann ich muss ggf. keine MwSt zahlen.
Danke schon mal im Voraus
Carazatex
Mwst beim Büromiete??
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- Registriert: 30. Mär 2010, 23:39
Re: Mwst beim Büromiete??
Hallo,
das hast Du vollkommen richtig gehört. Da Du selbst kein Unternehmer und vorsteuerberechtigt bist, kann Dein Vermieter seine umsatzsteuerfreien Umsätze aus Vermietung nicht "freiwillig" (=Option) umsatzsteuerflichtig machen. Dies ergibt sich eindeutig aus § 9 UStG.
Gruß Thomas
das hast Du vollkommen richtig gehört. Da Du selbst kein Unternehmer und vorsteuerberechtigt bist, kann Dein Vermieter seine umsatzsteuerfreien Umsätze aus Vermietung nicht "freiwillig" (=Option) umsatzsteuerflichtig machen. Dies ergibt sich eindeutig aus § 9 UStG.
Gruß Thomas
Re: Mwst beim Büromiete??
Hintergrund der Aussage deines Vermieters ist sicherlich die Tatsache, daß er zu (mindestens) 95% an vorsteuerabzugsfähige Mieter vermieten muß, um selber die Vorsteuer aus seinen Baukosten und Unterhaltskosten abziehen zu können. Solche Klauseln findet man häufig in gewerblichen Mietverträgen. Daher möchte er, daß Du umsatzsteuerpflichtig gemeldet bist.
Re: Mwst beim Büromiete??
Danke für die Hilfe erstmal.
Also Fakt is ich muss die MWST nicht zahlen!?
Allerdings wurde das vorab im Vertrag so festgehalten. Der doch damit nichtig ist oder??
Also lege Ich ihm einfach §) aus dem USTG vor und das wars?
An wenn kann ich mich den wenden der mir das auf Laien deutsch schwarz auf weiß geben kann.
Ich muss ihm ja irgendeine sachgerechte und allgemein zugänliche Quelle nennen.
Einfach sagen habe das von Leuten ausm Forum gehört ist ja net so doll
Also Fakt is ich muss die MWST nicht zahlen!?
Allerdings wurde das vorab im Vertrag so festgehalten. Der doch damit nichtig ist oder??
Also lege Ich ihm einfach §) aus dem USTG vor und das wars?
An wenn kann ich mich den wenden der mir das auf Laien deutsch schwarz auf weiß geben kann.
Ich muss ihm ja irgendeine sachgerechte und allgemein zugänliche Quelle nennen.
Einfach sagen habe das von Leuten ausm Forum gehört ist ja net so doll