Ich habe im EU Ausland für meinen Kunden
An zwei Häusern Bauliche massnamen ausgeführt
Das eine Haus ist eine SL aber nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Muss ich hier so wie ich es gelesen habe Umstatzsteuer wie bei einer Privatperson in Rechnung stellen?
Das ander Haus ist Privat und ich muss die Rechnung sogar nach Deutschland Stellen
Muss ich hier so wie ich es gelesen habe Umstatzsteuer wie bei einer Privatperson in Rechnung stellen?
Ein Jahr habe ich für das eine Haus die SL eine Verwaltung übernommen
Muss ich dann doch auch wieder ganz normal wie bei einer Privatperson die Rechnung mit Mehrwertsteuer stellen?
Ich hoffe das war verständlich
Umstsatzstuere Ausweiseung bie Erbringen von Dienstleistung im EU Ausland
Re: Umstsatzstuere Ausweiseung bie Erbringen von Dienstleistung im EU Ausland
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