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Innenumsatz -> keine USt - welcher Paragraph?

Verfasst: 7. Mär 2018, 16:17
von senjaudi
Einzelunternehmer Schilling betreibt eine Dachdeckerei.
Der Dachdeckerei gehört zudem ein Mietshaus.
Für dieses Mietshaus erneuert die Dachdeckerei die Dachrinnen.
Es entstehen 2200€ Lohnkosten.
Material kaufte Schilling für 900€ zzgl. USt (Rechnung liegt vor).

Lösung:
Zum Unternehmen des Schilling gehört sowohl die Dachdeckerei als auch das Mietshaus. Es liegt ein nicht steuerbarer Innenumsatz vor. USt entsteht nicht.
Die Vorsteuer ist zu 1/3 abzugsfähig.

Frage:
Das verstehe ich zwar, aber wo im UStG finde ich den passenden Gesetzestext? Ich habe unter §15 UStG nach gelesen, aber da steht nichts von 1/3 abzugsfähig.
Was genau will mit §15(4) eigentlich sagen? Ich verstehe das Juristendeutsch gar nicht.
:roll:

Re: Innenumsatz -> keine USt - welcher Paragraph?

Verfasst: 7. Mär 2018, 16:52
von Severina
Umsatzsteuer entsteht nur bei Leistungen, die im Rahmen eines Leistungsaustauschs erbracht werden. Ein Leistungsaustausch liegt vor, wenn zwischen zwei (verschiedenen!) Personen eine Leistung gegen Entgelt erbracht wird.
Abschnitt 1.1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist das, was Sie lesen müssen.

§ 15 UStG hat damit rein gar nichts zu tun. Sie lernen ganz bestimmt ein Prüfschema - halten Sie sich daran, immer, bei jedem einzelnen Umsatz, den Sie prüfen sollen, penibel, fangen Sie nie (!) mitten im UStG an. In der Klausur müssen Sie jeden einzelnen Prüfungsschritt schreiben, immer, penibel. D. h. es fängt immer an mit 'Es liegt ein steuerbarer Umsatz gem. § 1 ... vor (oder eben nicht).

Re: Innenumsatz -> keine USt - welcher Paragraph?

Verfasst: 7. Mär 2018, 17:57
von senjaudi
Richtig, ich schreibe in ca. 10 Tagen eine Klausur in "betriebliche Steuerlehre".
Prinzipiell schlage ich, wenn es um das UStG geht, den §1(1) Nr. 1 auf und prüfe die Tatbestandsmerkmale. Nur konnte ich bei dieser Aufgabe (Probeklausur) keinen passenden Paragraphen aus dem UStG anwenden. Das hat mich etwas verwirrt. In der Lösung steht "Die VorSt ist nach §15 (1,2,4) zu 1/3 abzugsfähig." Damit kann ich auch nichts anfangen.
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Könnten Sie mir beiläufig noch folgendes erklären?:

Unternehmer A schenkt seinem Sohn betrieblichen PC, den er mit VorSt gekauft hat.
• §3 (1b) S.1 Nr.2 iVm S.2, da bei Anschaffung mit VorSt-Abzug

Warum ist es nicht §3 (1b) S.1 Nr.1 i. V. m. S. 2?
Nummer 1: Entnahme für Zwecke außerhalb des Unternehmens -> Schenkung an Sohn (macht für mich mehr Sinn)
Nummer 2: Zuwendung an Personal für private Zwecke -> Sohn arbeitet ja nicht für Unternehmer
(Ich denke eher, ich verstehe hier etwas falsch, anstatt, dass meine Professorin ein Fehler im Skript hat)

Danke.