Seite 1 von 1

steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung

Verfasst: 27. Sep 2017, 16:04
von madcorby
Hallo,

vorab Danke für eure Antworten und Hilfe.

Eine Frage zum Thema "Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt" Sonderregelung KFZ Erwerb (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung)

Situation:

Person wohnhaft im EU Ausland, die keinen Wohnsitz (keine Wohnung) in Deutschland hat (auf dem Ausweis würde der Vermerk stehen "keine Hauptwohnung in Deutschland").

Gibt es die "Richtlinie" die besagt das Privatpersonen in Deutschland ein Neufahrzeug ohne MwSt. kaufen können wenn es nachweislich aus Deutschland ausgeführt wird, besteuert würde das Fahrzeug theoretisch dann in dem Land in dem es zum ersten mal angemeldet wird, ist diese Richtlinie zutreffend?

Selbst wenn zutreffend würde sich der Neuwagenkauf für diese Perosn wohl als sehr schwierig gestalten da alle Markenhändler aufgrund des "Gebietsschutz" keinen Neuwagen verkaufen würden ohne sicherzustellen das dieser in Deutschland erst mal registriert wird.

Frage aber, da laut Definition im Rahmen der oben genannte Richtlinie KFZ mit einer Laufleistung geringer als 6000 km noch als Neuwagen gelten, gäbe es die theoretsiche Möglichkeit sich die bezahlte MwSt. beim Händler vom "Finanzamt" zurück erstatten zu lassen wenn man in Deutschland ein Auto kaufen würde das bereits 1 mal zugelassen war (z.B. auf den Händler als Vorführfahrzeug und weniger als 6000km) und es direkt z.B. Niederlande bringt und dort nachweislich registriert?

Danke für eure Hinweise.

Gruß,

W.