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UST-pflichtig wg. Sonst. Einküfte: Vorsteuerabzug möglich?

Verfasst: 11. Sep 2017, 14:42
von ttmanni
Hallo!
Ich bin Rentner und kein Unternehmer, bin aber wegen sonstiger Einkünfte (aus Containervermietung) ab 2016 UST-pflichtig geworden. Wenn ich also Umsatzsteuer zahlen muss, kann ich doch sicher auch Vorsteuer davon abziehen. Die Frage ist, ob das für jegliche Vorsteuer gilt, die ich bezahlen muss oder evtl. nur für solche Vorsteuer, die in Zusammenhang mit der Containervermietung u. ggfls. dem bei der EKSt. angesetzen Arbeitszimmer stehen.
Kann das jemand beantworten?
Vielen Dank im voraus!

Re: UST-pflichtig wg. Sonst. Einküfte: Vorsteuerabzug möglich?

Verfasst: 11. Sep 2017, 16:25
von muemmel
Sie meinen, Sie wollen wissen, ob Sie jetzt die Umsatzsteuer, die Sie z. B. bei Ihren privaten Lebensmitteleinkäufen zahlen, als Vorsteuer abziehen können? Nein, können Sie nicht.
ggfls. dem bei der EKSt. angesetzen Arbeitszimmer stehen. Ist das ein speziell dafür angemietetes Büro? Auf Wohnraummieten fällt nämlich keine Umsatzsteuer an, nur auf Nebenkosten...