Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr ins Ausland

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Anno Nühm
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mai 2017, 12:08

Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr ins Ausland

Beitrag von Anno Nühm »

Hallo,

ich bin hier neu und hoffe, dass ich, ohne mich groß vorstellen zu müssen, einfach fragen kann.

Wenn man als Nicht-Deutscher Waren kauft, die ins Ausland verbracht werden, kann man die gezahlte Umsatzsteuer zurück erhalten.

Wie ist das bei mir, ich bin Deutscher, lebe noch in Deutschland und werde auswandern. Vermutlich kann ich den im Warenpreis enthaltene UsSt. nicht erstattet bekommen?
Oder anders gefragt: was muss ich machen, um die UsSt. zurück zu bekommen?

Die Auswanderung gestaltet sich wie folgt:

Die Dinge, die wir mitnehmen, werden in einen Seecontainer verstaut und dann verschifft (außereuropäisches Ausland). Wir melden uns in Deutschland komplett ab, sodass es hier keine Meldeadresse und kein Eigentum von uns mehr geben wird. Dann steigen wir in den Flieger und reisen aus.

Darf man u.U. Waren nur nach der Abmeldung hier kaufen, um die UsSt. zurück zu kriegen? Oder wie muss man sich anstellen, um eine Rückerstattung zu schaffen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr ins Ausland

Beitrag von muemmel »

Wenn man als Nicht-Deutscher Waren kauft, die ins Ausland verbracht werden, kann man die gezahlte Umsatzsteuer zurück erhalten. Fast komplett falsch:
1. Es kommt nicht auf die Nationalität an, sondern auf den Wohnsitz.
2. Ein Wohnsitz im Ausland genügt nicht - es muß sich um einen Wohnsitz außerhalb der EU handeln.
Darf man u.U. Waren nur nach der Abmeldung hier kaufen, um die UsSt. zurück zu kriegen? Nö, man muß den erwähnten Wohnsitz nachweisen - dafür genügt die Abmeldung nicht.
Anno Nühm
Beiträge: 2
Registriert: 7. Mai 2017, 12:08

Re: Umsatzsteuerrückerstattung bei Ausfuhr ins Ausland

Beitrag von Anno Nühm »

Ach so? Na das ist ja kein Problem, das mit dem Nachweis des Wohnsitzes im Ausland. Schließlich ist das Haus, in dem wir so lange wohnen werden, bis wir mit Bauen fertig sind, bereits seit 1.5. gemietet. Jetzt muss ich nur überlegen, wie der Nachweis gestaltet werden kann, denn so was wie eine Meldebehörde gibt es nicht.
Naja, auf jeden Fall vielen Dank für den Wohnsitz-Hinweis!
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