Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlage
Verfasst: 18. Okt 2016, 12:28
Ich betreibe seit 2009 eine Photovoltaikanlage mit etwa 8KW. Damals wurde mir geraten, mich als Unternehmer beim Finanzamt anzumelden.
Das habe ich auch getan, daraufhin wurde mir vom Finanzamt die Umsatzsteuer in Höhe von etwa 3000€ erstattet. Im Gegenzug musste ich die ganzen Jahre zuerst Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dann nur noch jährlich die Umsatzsteuer und eine EÜR. Leider kostet mich das ganze jedes Jahr etwa 300€ beim Steuerberater, weil meine Umsatzsteuererklärungen (durch Elster abgeschickt) angeblich nie bei der Behörde ankommen.
Selbst beim Steuerberater haben die das schon behauptet.
Der ganze Ärger ist wirklich alles andere als lohnend, ich lege jedes Jahr ziemlich viel Geld drauf. Auch schon wegen der Einkommensteuer, welche ja auch noch fällig ist.
Kurz und gut, ich möchte zum Jahresende mit dieser 5 Jahres Regel von der Umsatzsteuerverpflichtung weggehen, meine Umsätze ohne Umsatzsteuer von dem Elektrizitätswerk abnehmen und nur noch meine Einkommensteuer zahlen.
Meine Frage ist nun: Muss ich die zurückerhaltene Umsatzsteuer aus der Rechnung von 2009 dann nochmal an das Finanzamt zurückzahlen, oder bleibt dann alles wie es ist?
Andere "Stromerzeuger" haben in unserem Bundesland auch die Umsatzsteuer auf die Anlagerechnung zurückerhalten, hatten aber von Anfang an, keine Unternehmereigenschaft angemeldet.
Ich habe jetzt Angst, dass ich, wenn ich Wechsele vom Finanzamt eine Rechnung bekomme.
Das habe ich auch getan, daraufhin wurde mir vom Finanzamt die Umsatzsteuer in Höhe von etwa 3000€ erstattet. Im Gegenzug musste ich die ganzen Jahre zuerst Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Dann nur noch jährlich die Umsatzsteuer und eine EÜR. Leider kostet mich das ganze jedes Jahr etwa 300€ beim Steuerberater, weil meine Umsatzsteuererklärungen (durch Elster abgeschickt) angeblich nie bei der Behörde ankommen.
Selbst beim Steuerberater haben die das schon behauptet.
Der ganze Ärger ist wirklich alles andere als lohnend, ich lege jedes Jahr ziemlich viel Geld drauf. Auch schon wegen der Einkommensteuer, welche ja auch noch fällig ist.
Kurz und gut, ich möchte zum Jahresende mit dieser 5 Jahres Regel von der Umsatzsteuerverpflichtung weggehen, meine Umsätze ohne Umsatzsteuer von dem Elektrizitätswerk abnehmen und nur noch meine Einkommensteuer zahlen.
Meine Frage ist nun: Muss ich die zurückerhaltene Umsatzsteuer aus der Rechnung von 2009 dann nochmal an das Finanzamt zurückzahlen, oder bleibt dann alles wie es ist?
Andere "Stromerzeuger" haben in unserem Bundesland auch die Umsatzsteuer auf die Anlagerechnung zurückerhalten, hatten aber von Anfang an, keine Unternehmereigenschaft angemeldet.
Ich habe jetzt Angst, dass ich, wenn ich Wechsele vom Finanzamt eine Rechnung bekomme.