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Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 6. Okt 2016, 18:55
von Steuerlig
Hallo liebe Gemeinde,

ich hoffe sehr, dass ich hier richtig bin.

Folgende Situatuion:

Ich habe eine Software geschrieben und möchte diese ins Ausland (USA) verkaufen. Ich bin Student und habe noch nie eine Steuererkärung gemacht.
Die Software soll an ein Unternehmen in die USA für ca. 50.000 € verkauft werden.

Ich habe gelesen, dass bei dem Verkauf von Software die Umsatzsteuer nicht
berechnet werden muss bzw. im Empfängerland versteuert werden muss (da an Drittland (USA) somit "revers charge", falls ich das richtig verstanden habe).

Meine frage dazu ist:

1. Muss ich ein Gewerbe anmelden oder kann ich das Freiberuflich machen?
2. Wieviel Prozent Steuern muss ich auf den Betrag zahlen.


Wie bewerkstellig ich das am besten und auf was muss ich alles achten.

Vielen Liebe Dank

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 11:29
von muemmel
Wieviel Prozent Steuern muss ich auf den Betrag zahlen. Sie sind ledig und haben sonst keine Einnahmen? Dann würde ich mit ca. 25 % rechnen. Natürlich sollten Sie gucken, was Sie steuerlich absetzen können - etwa Studienkosten oder auch die studentische Kranken- und Pflegeversicherung, in der Sie ja vermutlich sind (für die Familienversicherung ist das Einkommen zu hoch).

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 11:38
von Steuerlig
Vielen dank für Ihre Antwort.

Ja, genau. Ledig, keine sonstige Einnahmen und freiwillig Versichert.

Muss ich eine Steuernummer beantragen oder ein Gewerbe? Oder ist es Möglich eine private Rechnung auszustellen?

Danke

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 11:53
von muemmel
Ein Gewerbe müssen Sie nicht anmelden, da das offenbar eine einmalige Sache war. Zu den Steuern kommen übrigens noch die Annexsteuern - bei 12.500 Euro Steuern also 700 Euro Soli und, je nach Bundesland, ggf. 1.000 bis 1.100 Euro Kirchensteuer.

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 12:12
von Steuerlig
danke für die Antwort.

Also um es nochmal Zusammenzufassen.

1. Private Rechung stellen
2. Umsatzsteuer kann weggelassen werden ( da Drittland und kein Gewerbe)
3. Sobald das Geld auf dem Konto ist, Steuererklärung beantragen
4. Voller Betrag in der Steuererklärung angeben und 25% werden mir dann als Steuer berechnet. (kein Kirchenmidglied, Soli 5.5% auf die Steuersumme)

Somit 50000 €

davon 12.500€ + 700€ Soli

13.200€ ans Finazamt überweisen und alles ist ordnungsgemäß?


Gibt es möglichkeiten auf Einsparungen?
Danke

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 12:23
von muemmel
Eine Steuererklärung beantragt man nicht - man macht sie, d. h., man füllt sie aus und schickt sie ans Finanzamt, und zwar bis zum 31.05.2017.
Gibt es möglichkeiten auf Einsparungen? Natürlich - hatte ich schon geschrieben (Studienkosten und Kranken- und Pflegeversicherung). Wenn Sie da z. B. auf 3.000 Euro kommen, sparen Sie schon mal 1.200 Euro plus 70 Euro Soli, würden also schlußendlich nur 11.900 Euro zu zahlen haben. Eine Übersicht über absetzbare Studienkosten finden Sie hier: http://www.studis-online.de/StudInfo/St ... hp?seite=2
Sollten Sie sich zufällig in einer Zweitausbildung befinden, also z.B. im Studium nach vorheriger Berufsausbildung, wird es noch spannender - dann könnten Sie auch Kosten aus den Vorjahren in diesem Jahr absetzen.

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 12:30
von Steuerlig
Ah, also kann ich die Steuererklärung ausdrucken und ausfüllen.

Es handelt sich um ein erst Studium. Somit werde ich die Studienkosten damit verrechnen.



Vielen lieben dank für die Hilfestellung.

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 12:35
von muemmel
Ah, also kann ich die Steuererklärung ausdrucken und ausfüllen. Sie können sie auch elektronisch versenden ("Elster").
Es handelt sich um ein erst Studium. Somit werde ich die Studienkosten damit verrechnen. Na, das Verrechnen überlassen Sie mal dem Finanzamt - es genügt, wenn Sie die Studienkosten als Sonderausgabe angeben und die KV und PV als Vorsorgeaufwendungen.

Re: Software verkauf als Student ins Ausland (USA)

Verfasst: 7. Okt 2016, 12:45
von Steuerlig
Elster guter Tipp danke. Haben ja richtig Humor die beim Amt.

Servicebewusstest Finanzamt :) ,ok werde die Studiengebühren und KK Kosten als Sonderausgaben deklarieren.

vielen dank