Hallo zusammen,
fingieren wir folgenden (Steuer-)Fall:
Eine Privatperson mit ständigem Wohnsitz in einem Land ausserhalb der EU möchte ein Fernstudium (=Zweitstudium) an einer Uni in Deutschland beginnen.
Die Uni veranschlagt für den Lehrgang eine Gebühr von 1.000€ zzgl. 19% MwSt.
Darf die Universität eine Rechnung inklusive der MwSt. stellen?
Muss die Privatperson den Gesamtbetrag (inkl. der MwSt.) begleichen?
Gibt es für die Privatperson eine Möglichkeit die MwSt. wieder zurückzufordern?
Wäre es für die Privatperson sinnvoll eine im Heimatland ein Unternehmen zu gründen und das Zweitstudium darüber zu finanzieren?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hans
MwSt / Ust erhebung bei Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland
Re: MwSt / Ust erhebung bei Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland
Darf die Universität eine Rechnung inklusive der MwSt. stellen? Na sicher doch. Die Dienstleistung wird ja in D erbracht.
Muss die Privatperson den Gesamtbetrag (inkl. der MwSt.) begleichen? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder?
Gibt es für die Privatperson eine Möglichkeit die MwSt. wieder zurückzufordern? Nö. Das ist ja keine Ware, die man ausführen kann.
Wäre es für die Privatperson sinnvoll eine im Heimatland ein Unternehmen zu gründen und das Zweitstudium darüber zu finanzieren? Keine Ahnung, ob die Privatperson irgendeine unternehmerische Begabung hat...
Muss die Privatperson den Gesamtbetrag (inkl. der MwSt.) begleichen? Das meinen Sie jetzt nicht ernst, oder?
Gibt es für die Privatperson eine Möglichkeit die MwSt. wieder zurückzufordern? Nö. Das ist ja keine Ware, die man ausführen kann.
Wäre es für die Privatperson sinnvoll eine im Heimatland ein Unternehmen zu gründen und das Zweitstudium darüber zu finanzieren? Keine Ahnung, ob die Privatperson irgendeine unternehmerische Begabung hat...