Umsatzsteuer als Student?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Joy
Beiträge: 1
Registriert: 17. Jul 2016, 23:37

Umsatzsteuer als Student?

Beitrag von Joy »

Hallo ihr lieben wissenden,
Ich bin ganz neu im Thema steuern, will und muss mich aber wohl mal langsam damit beschäftigen. Ich studiere Schauspiel und hab das Gefühl, Fragen zu dem Thema werden wohl noch öfter bei mir auftauchen. :)
Wie gesagt studiere ich noch Schauspiel , habe jetzt aber außerhalb der Hochschule einen Job für eine Lesung bekommen mit Honorarvertrag. Darin steht, ich soll meine Umsatz Steuer Nummer angeben und ankreuzen, ob ich 7% oder 19% vom Hoborar anzugeben habe...
Ich habe keine Umsatz steuernr. Ist es jetzt nötig sich beim Finanzamt zu registrieren? Ich bin etwas ratlos und dankbar für antworten. Liebe grüße, J.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Umsatzsteuer als Student?

Beitrag von schlauelia »

haben Sie bereits einmal eine Steuererklärung abgegeben, z.B. für einen Studentenjob, bei dem Lohnsteuer einbehalten wurde? Wenn ja, einfach diese Steuernummer angeben und dazu schreiben, dass keine USt-Pflicht vorliegt, da voraussichtlich Einnahmen aus selbständigen Tätigkeiten unter 17.500,-- vorliegen( wenn dem so ist!).
Wenn noch gar keine Steuererklärung abgegeben wurde im Leben, einfach die sog. ID-Nr., die jeder seit ca. 2008 hat, eintragen!
Lia
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Umsatzsteuer als Student?

Beitrag von StephanM »

Durch den Honorarvertrag wird eine selbständige Tätigkeit begründet, die beim zuständigen Finanzamt anzumelden ist. Jemand der ein Gewerbe anmeldet wird vom Finanzamt automatisch angeschrieben, bei einer selbständigen Tätigkeit muss man sich selber beim Finanzamt melden.
Für den Beginn der Tätigkeit gibt es einen Betriebseröffnungsfragebogen, in dem auch Angaben zur Umsatzsteuer abgefragt werden. Google mal nach "Betriebseröffnungsfragebogen"

Sofern deine Einnahmen (Umsatz, nicht Gewinn) aus dieser Tätigkeit unter 17.500 EUR im Jahr liegen wirst du als Kleinunternehmer behandelt, es sei denn du verzichtest darauf, weil z.B. deine Auftraggeber gerne die Vorsteuer aus deinen Rechnungen geltend machen wollen.

Nach Abgabe des Fragebogens bei deinem Finanzamt erhälst du eine neue Steuernummer.
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