Berichtigung Rechnung durch Verkäufer verweigert

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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punchili
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Berichtigung Rechnung durch Verkäufer verweigert

Beitrag von punchili »

Hallo liebe Foren-Mitglieder,

vielleicht habe ich einen interessanten Fall für euch.

Seit September 2009 bin ich in DE (Familienwohnsitz) und AT (Beruflicher Mittelpunkt) gemeldet. Beide Wohnsitze sind Hauptwohnsitze (k.A. wie das geht).

Im August 2013 habe ich in DE ein Neufahrzeug (nach europäischen Richtlinien war es zwar älter als 6 Monate, jedoch hatte es noch keine 6000km auf dem Tacho) bei einem Autohaus erworben.

Ich wohne in einer Grenzgegend. Viele meiner ehemaligen Kollegen leben in DE und arbeiten in AT. Für mich war diese Alternative interessant, weswegen ich meine Wohnung kündigte. Eine weitere Alternative stand im Raum: Mein Lebenspartner würde wahrscheinlich ein Eigenheim errichten, in das wir einziehen könnten. Ende August 2013 bin ich aus meiner Wohnung in AT ausgezogen. Da sich keine passende Wohnung in DE ergeben hatte, blieb ich weiterhin bei meinem Freund wohnen. Innerhalb von drei Monaten meldet ich mein Neufahrzeug in AT an.

Im November 2013 habe ich dieses Fahrzeug in AT zugelassen. Daraus ergab sich eine Nachzahlung der KFZ-Steuer in AT und gleichzeitig eine Rückerstattung der KFZ-Steuer in DE. Dieser Vorgang war unproblematisch. Natürlich habe ich in AT die NOVA abgeführt PLUS die Umsatzsteuer für mein Fahrzeug (da ich seit 2009 in AT arbeite und gemeldet bin.

Da mein Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt ein Neufahrzeug war war ich nach der aktuellen Gesetzgebung verpflichtet die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu bezahlen, also AT.


Nun komme ich zu meinem eigentlichen Problem:

Das Autohaus in DE weigert sich nach mehreren Versuchen
- zunächst durch mich
- dann durch das europäische Verbraucherzentrum
- durch einen Anwalt

...die Rechnung zu berichtigen/korrigieren. Auf der Rechnung steht die deutsche Adresse. Laut einem an mich gerichteten Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern kann ich als Privatperson nur über den Händler eine Korrektur der Rechnung verlangen. Das sei meine einzige Möglichkeit die Umsatzsteuer in DE zurück zu erhalten. Leider wirft mir das Autohaus vor, ich hätte Ihnen falsche Angaben gemacht, obwohl ich Sie mündlich informiert hatte. Mein Lebenspartner war während des Verkaufsgesprächs anwesend.

Nun, dazu sei noch zu sagen, dass wir den Verkäufer am Tag des Autokaufs gefragt hatten ob eine spätere Überführung - hinsichtlich Umsatzsteuer - problematisch sei. Dieser verneinte, dies sei kein Problem. Solche Fälle hätten sie häufiger.

Allerdings hatte das Autohaus auch "häufiger Probleme" wie sich im Nachhinein herausgestellt hat.

Es geht mir um zwei Dinge:
- als EU Bürgerin möchte ich die Umsatzsteuer einmal bezahlen
- besteht eine Pflicht des Autohauses die Rechnung zu korrigieren?


Bitte helft mir weiter. Ich bin mit meinem Latein am Ende. Gibt es Steuerexperten, die solche Fälle lösen können? Hätte eine Klage Aussicht zu gewinnen?


Freundlichste Grüße
punchili
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