Hallo,
müsste wissen, ob man Umsatzsteuer zahlen muss, wenn man mehr oder weniger regelmäßig auf Flohmärkten Selbstkreiertes verkauft?
Oder soll man da erst gar keine Pferde scheu machen, denn wer kann das schon nachprüfen?
Danke schon mal
Grüße
Bachstelze
flohmarktgewinne
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: flohmarktgewinne
erstmal müssen Sie ein Gewerbe anmelden, ggf. sogar eine Reisegwerbekarte beantragen - Infos gibts beim Gewerbeamt.
Dann wird das Finanzamt Sie anschreiben und Sie müssen eine steurliche Anmekdung abgeben.
Und dann sollten Sie sich einen Steuerberater suchen!
Lia
Dann wird das Finanzamt Sie anschreiben und Sie müssen eine steurliche Anmekdung abgeben.
Und dann sollten Sie sich einen Steuerberater suchen!
Lia
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Re: flohmarktgewinne
Hallo,
wenn Sie regelmäßig und gewerbsmäßig auf Flomärkten verkaufen müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Für diese Tätigkeit benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, die etwa 200 bis 250 Euro Gebühren kostet, zuzüglich einem polizeilichen Führungszeugnis.
Es kommt nicht selten vor dass das Ordnungsamt auf Flomärkten kontrolliert. Als Händler müssen Sie - und ggf. sogar Verkaufshilfen - eine Reisegewerbekarte vorweisen können. Andernfalls können Bußgelder bis 2.500 Euro festgesetzt werden.
Umsatzsteuerlich besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen.
Einkommensteuerlich ist schon der erste Euro Gewinn zu versteuern.
Wenn Sie eigentlich Dachbodenfunde verkaufen und zwischendrinn ein paar neue Artikel ist das nicht unbedingt gleich ein gewerblicher Handel. Anders sieht es natürlich aus wenn Sie vornehmlich, oder nur, selbst hergestellte Artikel verkaufen.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
wenn Sie regelmäßig und gewerbsmäßig auf Flomärkten verkaufen müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Für diese Tätigkeit benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, die etwa 200 bis 250 Euro Gebühren kostet, zuzüglich einem polizeilichen Führungszeugnis.
Es kommt nicht selten vor dass das Ordnungsamt auf Flomärkten kontrolliert. Als Händler müssen Sie - und ggf. sogar Verkaufshilfen - eine Reisegewerbekarte vorweisen können. Andernfalls können Bußgelder bis 2.500 Euro festgesetzt werden.
Umsatzsteuerlich besteht die Möglichkeit die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen.
Einkommensteuerlich ist schon der erste Euro Gewinn zu versteuern.
Wenn Sie eigentlich Dachbodenfunde verkaufen und zwischendrinn ein paar neue Artikel ist das nicht unbedingt gleich ein gewerblicher Handel. Anders sieht es natürlich aus wenn Sie vornehmlich, oder nur, selbst hergestellte Artikel verkaufen.
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Patrick Spielmann
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- Registriert: 25. Mär 2011, 11:27
Re: flohmarktgewinne
Oh,
da bin ich ich jetzt aber doch etwas geplättet und werde wohl mal darangehen ihre Anregungen umzusetzen, um den beschriebenen Sanktionen aus dem Weg zu gehen.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Viele Grüße
B.
da bin ich ich jetzt aber doch etwas geplättet und werde wohl mal darangehen ihre Anregungen umzusetzen, um den beschriebenen Sanktionen aus dem Weg zu gehen.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Viele Grüße
B.