Vorsteuerabzug beim Haus.

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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T.Schulz
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Registriert: 13. Mai 2012, 16:59

Vorsteuerabzug beim Haus.

Beitrag von T.Schulz »

Hey zusammen,

Auch wenn ich das hier wohl an der falschen Stelle Frage und es wohl auch hier nichts zu suchen hat, ich brauche Hilfe :(

Ich mache gerade eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten und habe eine Frage zu einer Hausaufgabe. Es geht dabei um die Vorsteuerabzüge für ein Haus. Ich tue mich bei Häusern immer noch schwer und weiß da nicht so richtig, wo ich da anfangen soll, in welche § ich nachschlagen muss..

Hier einmal die Aufgabe:

Der Weinhändler Heinrich Kanisch, der mit seiner Ehefrau Helga geb. Holzmeister im gesetzlichen Güterstand lebt, betreibt in Bremen in gemieteten Räumen eine Weinhandlung.
Außerdem ist er Eigentümer eines in bremen gelegenen Hauses. Das Gebäude hat Kanisch in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet. Seine jährlichen Umsätze schwanken zwischen 580.000 und 600.000€. Kanisch hat auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr.12a UStG verzichtet, soweit dies möglich gewesen ist (§9 UStG). Erforderliche Beleg-und Buchmäßige Nachweise liegen vor. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet Kanisch seine deutsche USt-IdNr.

Aus den Büchern und Unterlagen ergibt sich für den monat August 2011 folgendes:

(Aufgaben-Teil A war mit Innergemeinschaftlicher Erwerb, Abholfälle, Beförderung etc. Ohne Probleme erledigt)

b)

Das Haus, für das der volle Vorsteuerabzug in Anspruch genommen worden ist, wird wie folgt genutzt:

1.) Das Erdgeschoß hat Heinrich Kanisch an seine Ehefrau vermietet, die dort ein Einzelhandelsgeschäft betreibt. Die monatlische Miete beträgt 2200€ (Netto)

2.) Das 1. Obergeschoß wird von Familie Kanisch selbst bewohnt. Die anteilige Ausgaben i.S.d. § 10 Abs. 4 Nr 2 UStG betragen jährlich 12000€

3.) Die Räume im 2. Obergeschoß sind als Wohnung an einen kaufmännischen Angestellten für jährlich 12000€ vermietet.

4.) Für den Außenanstrich des Hauses sind Kosten in Höhe von 9000€ + 19% USt entstanden. Die Flächen der Außenwände betragen für das Erdgeschoss 35 qm, das 1. Obergeschoß 35 qm und das 2. Obergeschoß ebenfalls 35 qm.

5.) Für Renovierungsarbeiten der Räume im 2. Obergeschoß sind Kanisch Kosten in Höhe von 5000€ + 19% USt in Rechnung gestellt worden.

Aufgabe:

Wie hoch ist die (deutsche) Umsatzsteuerschuld (Zahllast) des Heinrich Kanisch für den Monat August 2011?

Bei 2. und 3. glaube ich das es ganz normal die 1200€ sind. Aber wo finde ich dafür ein §?

4. und 5. betreffen ja das Haus, so sind es wohl dann direkt auch die Vorsteuerabzüge.

Vielen Lieben Dank für die Hilfe!!

Lg
steuerinfoblog
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Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Vorsteuerabzug beim Haus.

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

bitte § 15 (1b) des UStG sowie § 3 (9a) Nr. 1 UStG zu 2) lesen und anwenden.

Zu 3)Für die Vermietung der Wohnung kann man nicht optieren, weil die Voraussetzungen der Option hier nicht voliegen. Daher entsteht hier keine USt und auch keine VorSt abzugsfähig.

zu 1) hier ensteht bei Option auch ganz normal die Umsatzsteuer somit auch ganz normal VorSt abzugsfähig.

Sie müssten die Vorsteuerbeträge nach qm aufteilen.

Meine Antwort ist grob.

Sie müssten schon genauer recherchieren.

Viel Erfolg!

www.steuer-info-blog.de
steuerinfoblog
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Re: Vorsteuerabzug beim Haus.

Beitrag von steuerinfoblog »

Gehen Sie für jeden Punkt die Paragraphen von §1 des UStG bis ca. §15 des UStG durch. Fangen Sie einfach mit steuerbar an und gehen dann mit der sonstigen Leistung oder Lieferung weiter. Eine Vermietung stellt eine sonstige Leistung dar. Dann muss der Ort ermittelt werden, Steuerbefreiung und Option, Bemessungsgrundlage, Steuersatz..

Meistens steht dies auch bereits in der Prüfungsaufgabe drine. Bitte genau lesen.

Wichtig bei der USt ist der Weg zur Lösung und nicht die Lösung selbst.

Bitte gründlich alle §§§ durchgehen. Dafür gibt es viele Punke. Sie müssen ja wissen, ob Sie nur die Wörter hinschreiben müssen oder auch §§§. Üben Sie dies für die spätere Prüfung.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Gerne können Sie auch Fragen auf meinem Blog stellen.

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fatpig
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Re: Vorsteuerabzug beim Haus.

Beitrag von fatpig »

Zu 3)Für die Vermietung Aion Gold der Wohnung kann man nicht optieren, weil die Voraussetzungen der Option hier nicht voliegen. Daher entsteht hier keine USt und auch keine VorSt abzugsfähig.
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