Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind
Verfasst: 9. Dez 2016, 18:04
Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
Eine Mutter schließt für Ihr minderjähriges Kind (versicherte Person) im Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung ab (Hintergrund: Steuervorteil).
Die Mutter ist hierbei Versicherungsnehmerin und zahlt Beiträge.
Das Kind ist mittlerweile seit 10 Jahren volljährig und steht vor der Entscheidung die Versicherung zu übernehmen und die Beiträge fortan selbst zu zahlen.
1.) Verliert das Kind den Anspruch der steuerfreien Auszahlung (Vertrag vor 2005) durch Übertragung auf den eigenen Namen?
2.) Wird mit Übertrag eine Schenkungssteuer fällig? Wenn ja, welcher Wert wird hierfür angesetzt?
3.) Was passiert mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers? Geht die Lebensversicherung dann in die allgemeine Erbmasse ein und muss als Erbe versteuert werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
MfG
Benjamin Hermann
folgender Sachverhalt:
Eine Mutter schließt für Ihr minderjähriges Kind (versicherte Person) im Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung ab (Hintergrund: Steuervorteil).
Die Mutter ist hierbei Versicherungsnehmerin und zahlt Beiträge.
Das Kind ist mittlerweile seit 10 Jahren volljährig und steht vor der Entscheidung die Versicherung zu übernehmen und die Beiträge fortan selbst zu zahlen.
1.) Verliert das Kind den Anspruch der steuerfreien Auszahlung (Vertrag vor 2005) durch Übertragung auf den eigenen Namen?
2.) Wird mit Übertrag eine Schenkungssteuer fällig? Wenn ja, welcher Wert wird hierfür angesetzt?
3.) Was passiert mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers? Geht die Lebensversicherung dann in die allgemeine Erbmasse ein und muss als Erbe versteuert werden?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
MfG
Benjamin Hermann