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Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind

Verfasst: 9. Dez 2016, 18:04
von benny88
Guten Abend,

folgender Sachverhalt:

Eine Mutter schließt für Ihr minderjähriges Kind (versicherte Person) im Jahr 2004 eine Kapitallebensversicherung ab (Hintergrund: Steuervorteil).
Die Mutter ist hierbei Versicherungsnehmerin und zahlt Beiträge.

Das Kind ist mittlerweile seit 10 Jahren volljährig und steht vor der Entscheidung die Versicherung zu übernehmen und die Beiträge fortan selbst zu zahlen.

1.) Verliert das Kind den Anspruch der steuerfreien Auszahlung (Vertrag vor 2005) durch Übertragung auf den eigenen Namen?
2.) Wird mit Übertrag eine Schenkungssteuer fällig? Wenn ja, welcher Wert wird hierfür angesetzt?
3.) Was passiert mit Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers? Geht die Lebensversicherung dann in die allgemeine Erbmasse ein und muss als Erbe versteuert werden?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

MfG
Benjamin Hermann

Re: Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind

Verfasst: 14. Dez 2016, 00:01
von StephanM
1) Eine sehr strittige Frage. Es kommt darauf an, ob durch den Wechsel der Versicherungsnehmerin es als Beginn eines neuen Vertrages angesehen wird.
2) kommt auf Nr. 1 drauf an. Eventuell der aktuelle Nennwert. Bei Schenkung an Kinder gilt aber auch ein Freibetrag nach §16 ErbStG. In Ihrem Fall dürften das 400.000 EUR sein. (gilt für alle Schenkungen+Erbe von der Mutter innerhalb von 10 Jahren). Sollte die Mutter innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung versterben, so wird die Schenkung in die Erbschaft mit eingerechnet.
3) Ja, gehört dann zur Erbmasse.

Re: Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind

Verfasst: 19. Dez 2016, 14:36
von benny88
Hallo Stephan,

vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.

Wer kann mir denn Hilfestellung geben um Punkt 1 abzuklären? Ist dies in dem Fall das Finanzamt oder der Versicherer?

Beste Grüße

Re: Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind

Verfasst: 21. Dez 2016, 09:57
von Honrar
Hast du denn schonmal bei der Versicherung angerufen?

Re: Übertragung der Lebensversicherung von Mutter -> Kind

Verfasst: 28. Dez 2016, 09:57
von benny88
Ja, leider ist der Informationsgehalt den ich da heraus bekomme sehr dürftig.