Ausgleichszahlung an meinem Bruder für Wohnung im Ausland

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
Lucky
Beiträge: 2
Registriert: 21. Okt 2016, 16:03

Ausgleichszahlung an meinem Bruder für Wohnung im Ausland

Beitrag von Lucky »

Ich habe eine Wohnung im Ausland zusammen mit meinem Bruder von meiner Großtante geerbt.
Der Notarakt ist auf meinem Namen erstellt und dort steht eine provisorische Verkaufssumme.
Steht auch dass die Tante bis Ende Ihres Lebens in der Wohnung wohnen darf.
Die Tante ist vor ein paar Jahren gestorben.
Nun ist es so, dass mein Bruder eine Ausgleichszahlung von mir erhält.
Hierzu ergibt sich meine Frage. Ist es generell möglich, diese Ausgleichszahlung steuerlich geltend zu machen?
Sollte dies der Fall sein, wäre es außerdem interessant zu erfahren, welche Dokumente in diesem Zusammenhang benötigt werden.

Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
Latchezar Michaylov
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgleichszahlung an meinem Bruder für Wohnung im Ausland

Beitrag von muemmel »

Nun ist es so, dass mein Bruder eine Ausgleichszahlung von mir erhält. Sehr unklare Formulierung - soll das heißen, Sie haben dem Bruder seinen Anteil abgekauft? Das kann man steuerlich geltend machen, wenn man gedenkt, mit der Wohnung Geld zu verdienen, d. h., sie zu vermieten. Nutzt man sie selber oder überlaßt man sie jemand kostenfrei etc., kann man auch nichts absetzen.
Lucky
Beiträge: 2
Registriert: 21. Okt 2016, 16:03

Re: Ausgleichszahlung an meinem Bruder für Wohnung im Ausland

Beitrag von Lucky »

Danke für die schnelle Antwort.
Die Situation ist wirklich ein bisschen verwirrend.
Die Wohnung habe ich von der Tante meiner Mutter bekommen, also meine Großtante.
In dem Notarakt ist zwar eine Kaufsumme eingetragen, habe aber in Wirklichkeit kein Geld bezahlt, sondern durch Pflege und Besorgung die Summe ausgeglichen.
Meine Mutter wohnt momentan drin.
Ihr Wunsch ist es, wenn die Wohnung irgendwann verkauft sein sollte, dass mein Bruder ein Drittel von dem Verkaufspreis bekommt.
So gesehen ist die Wohnung eine Art Erbe von meiner Mutter auf den beiden Brüdern.
Ich möchte aber die Wohnung nicht verkaufen und jetzt schon meinem Bruder seinen Teil auszahlen.
Ich bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.
Antworten