Schenkung bei kauf einer wohnung, Freibetrag etc ?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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italo74
Beiträge: 1
Registriert: 28. Feb 2016, 20:21

Schenkung bei kauf einer wohnung, Freibetrag etc ?

Beitrag von italo74 »

Guten Abend,
es gibt einen aktuellen Fall den ich gerne schildern würde.

Aus einem Erbe bekomme ich die Hälfte einer Eigentumswohnung die zur Hälfte meiner kürzlich verstorbenen Mutter und meiner Patentante gehört.
Diese ETW ist nun verkauft und der Kaufpreis liegt hier bei 200000€ ( bekommt100000€ Patentante und 100000€ ich ). Die 50% der ETW gehörten meiner Mutter diese erbe ich, die anderen 50% gehören meiner Patentante.

Nun wäre die Frage, da sich meine Patentante eine andere ETW in der Nähe kaufen wird, wie das ganze steuerlich machbar wäre, wenn sie mir ihren Anteil von 100000€ schenkt und ich dann ( da später mal Alleinerbe sollte sie versterben ) die neue ETW auf mich kaufe ( oder doch nicht ? ).
was macht hier Sinn um in Sachen Schenkung etwas steuerlich herauszuholen ( Freibetrag etc ). Oder sollte sie die neue Wohnung selber kaufen oder jeder zur Hälfte, was wäre die beste Vorgehensweise? Sie würde mir hier gerne die 100000€ schenken, bevor nach ihrem Ableben hier volle Schenkungssteuer anfällt. Wir würden auf jeden fall einen Vertrag machen wo ihr lebenslanges Wohnrecht etc zugesichert wird.

Danke für die Hilfe.

Gruss
muemmel
Beiträge: 4834
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Schenkung bei kauf einer wohnung, Freibetrag etc ?

Beitrag von muemmel »

Ganz einfach:
Variante 1: Die Patentante schenkt Ihnen 100.000 Euro. Es fallen 24.000 Euro Schenkungsteuer an, und zwar jetzt.
Variante 2: Die Patentante vererbt Ihnen die Wohnung. Es fallen 24.000 Euro Erbschaftsteuer an, aber erst, wenn es soweit ist.

Was ist Ihnen lieber?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Schenkung bei kauf einer wohnung, Freibetrag etc ?

Beitrag von StephanM »

Oder Stückelung.
Wenn du unter die Steuerklasse II (§15ErbStG) fällst, könnte Sie dir jetzt 20.000 EUR schenken und die würden dann in 10 Jahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Die ETW könntest du kaufen und sie an deine Tante vermieten. Das könnte dann zu einer leicht unter der ortsüblich liegenden Miete erfolgen (z.B. 80%), so dass es zu einem nur geringen Überschuss kommt und bei dir kaum Steuern anfallen.

MfG
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