Hallo liebe Community,
habe letztes Jahr meine Kündigung bekommen. Nach längerer Kündigungsschutzklage kommt es jetzt erst zu einem außergerichtlichen Vergleich.
Daten:
Kündigung zum 31.08.2018
Abfindung: 15.000 € (Auszahlung Ende März 2019)
BJL 2018: 19.500 €
Lohnersatzleistungen 2018: 6.000 €
BJL (bisher) 2019: 0 €
Lohnersatzleistungen 2019: 4.000 €
Zu meiner Person:
Steuerklasse 1
arbeitsuchend
Im Buch "1000 ganz legale Steuertricks" von Hr. Konz steht sowas wie, wenn die Abfindung im Folgejahr ausgezahlt wird, muss unter Umständen keine Steuern zahlen, somit wäre brutto gleich netto. Im Internet gibt es auch die Abfindung-Rechner, wenn ich die oben beschriebenen Daten dort eingebe, kommt ebenfalls brutto = netto raus.
Da ich mir keine falschen Hoffnungen machen möchte, daher hier die Frage:
stimmt das so, was kann ich erwarten?
Gibt es eventuell noch etwas, worauf ich achten sollte?
Viele Grüße
Hurricane
Abfindung nach Kündigung ´18
Re: Abfindung nach Kündigung ´18
Zur Anwendung der Fünftelregelung müßte man Ihres BJL für 2019 kennen, und die bezogenen Lohnersatzleistungen. Da wir erst März haben, kann man dazu folglich nichts sagen.
Re: Abfindung nach Kündigung ´18
Kann man denn sagen wie die Abfindung versteuert wird und auf welcher Grundlage bzw. woran kann man sich orientieren?
Re: Abfindung nach Kündigung ´18
Na, jetzt wird sie erst mal ganz normal versteuert - da wird es Abzüge geben. Und 2020 reichen Sie dann eine Steuerklärung ein, bei deren Bearbeitung die Fünftelregelung angewandt wird, was vermutlich zu Rückzahlungen führen wird. Falls Sie sich schon mal einlesen wollen: https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung