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Welche Anlagen in folgenden 3 Fällen?

Verfasst: 21. Okt 2018, 20:53
von lyanas
Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen und hoffe sehr auf Hilfestellungen. Ich hatte versucht die Suchfunktion zu nutzen, doch kam ich irgendwie nicht weit. Sorry.

1. Ich hatte ein [color=#]Kleingewerbe [/color]bis 2017. Dann wurde ich ganz normal als Angestellte eingestellt und habe mein Kleingewerbe (nach 7 Jahren) abgemeldet.
Früher hatte ich meine Steuererklärung in Papierform selbst ausgefüllt.
Ich meine, da waren es der Mantelbogen, die Anlage S und die Anlage G. (damals war ich aber nicht angestellt.)

Mir wurde gesagt, ich muss das nun online machen: meine Frage, welche "Anlagen" müssen es nun sein? hatte sich in der Zwischenzeit etwas verändert?

2. Mein Bruder ist Student und hat auch ein Kleingewerbe aufgemacht. (Er arbeitet als IT-Dienstleister und finanziert sich so sein Studium).
Welche Anlagen muss er ausfüllen?

3. Mein Vater hat einen kleinen Laden seit September 2017. Bis der Laden richtig anläuft, wird er vom Job Center unterstützt (meine Eltern bekommen ca.300€ von denen). Eigentlich hat mein Vater nur auf sich das Kleingewerbe angemeldet, aber irgendwie - als das Schreiben mit der Steuernummer kam - war dieses Schreiben an beide adressiert.


Und eigentlich meine wichtigste Frage: Wie melde ich mich zu dieser Online - Abgabe an?

Wenn ich versuche das Finanzamt telefonisch zu erreichen, dann klappt das nie.
Ich vermute, ich rufe zu den ungünstigsten Zeiten an.

Meine Mutter ist gesundheitlich schwer angeschlagen (u.a. hat sie MS, wurde diagnostiziert mit bösartigem Krebs, aber Gott sei dank rechtzeitig), sodass mir keine freie Minute bleibt. Ich arbeite oder kümmere mich um den Haushalt meiner Eltern.
Mein Bruder arbeitet auch sehr viel und hat noch unzählige Vorlesungen. Ich habe Angst, dass er sein Studium vernachlässigt..

deshalb sah ich nur die eine Möglichkeit. Mich an Euch zu wenden. Ihr seid fachkundig und das, was ich im Forum bisher sah, auch sehr hilfsbereit.


bitte entschuldigt meinen langen Post.

Tausend Dank schonmal im Voraus <3 <3 <3 <3 <3 <3 <3

Re: Welche Anlagen in folgenden 3 Fällen?

Verfasst: 22. Okt 2018, 12:47
von Severina
lyanas hat geschrieben: 21. Okt 2018, 20:53 Hallo Ihr Lieben,

ich habe ein paar Fragen und hoffe sehr auf Hilfestellungen. Ich hatte versucht die Suchfunktion zu nutzen, doch kam ich irgendwie nicht weit. Sorry.

1. Ich hatte ein Kleingewerbe bis 2017. Dann wurde ich ganz normal als Angestellte eingestellt und habe mein Kleingewerbe (nach 7 Jahren) abgemeldet.
Früher hatte ich meine Steuererklärung in Papierform selbst ausgefüllt.
Ich meine, da waren es der Mantelbogen, die Anlage S und die Anlage G. (damals war ich aber nicht angestellt.)

Mir wurde gesagt, ich muss das nun online machen: meine Frage, welche "Anlagen" müssen es nun sein? hatte sich in der Zwischenzeit (sie meinen, zwischen der Abgabe der Erklärung 2016 und 2017?) etwas verändert?

Vorweg: Sowas wie ein 'Kleingewerbe' gibt es nicht. Es gibt den Begriff des Kleinunternehmers - der bezieht sich aber nur auf die Umsatzsteuer und hat mit Einkommensteuer nichts zu tun. Einkommensteuerrechtlich gibt es nur 'Gewerbe'.

Wenn Sie früher tatsächlich Anlage S und Anlage G ausgefüllt haben, dann müssten Sie zwei verschiedene Tätigkeiten ausgeübt haben - eine 'selbständige' (auch als 'freiberufliche' bezeichnet) und eine gewerbliche. Beide wurden aufgegeben? Was meinen Sie mit 'bis 2017':

- aufgegeben zum 31.12.2016?
Dann ist nur noch die Anlage N abzugeben

- oder erst im Laufe des Jahres 2017?
dann sind der Gewinn bis zur Aufgabe und der Aufgabegewinn zu erklären (Anlage G und/oder S, außerdem Anlage EÜR (ab 2017 zwingend) und zusätzlich Anlage N auszufüllen. Grundsätzlich ist auch eine Umsatzsteuererklärung auszufüllen, diese wird bei Kleinunternehmern aber oft nicht angefordert.



2. Mein Bruder ist Student und hat auch ein Kleingewerbe aufgemacht. (Er arbeitet als IT-Dienstleister und finanziert sich so sein Studium).
Welche Anlagen muss er ausfüllen?

Das kommt drauf an, was genau er macht - Anlage S oder G, siehe hier:
https://www.informatik-aktuell.de/management-und-recht/it-selbstaendige/it-selbstaendige-freiberufler-oder-gewerbetreibender.html
Außerdem vermutlich Anlage EÜR - der Bruder wird wohl keine Bilanz erstellen - und ggf. Umsatzsteuererklärung (s.o.).


3. Mein Vater hat einen kleinen Laden seit September 2017. Bis der Laden richtig anläuft, wird er vom Job Center unterstützt (meine Eltern bekommen ca.300€ von denen). Eigentlich hat mein Vater nur auf sich das Kleingewerbe angemeldet, aber irgendwie - als das Schreiben mit der Steuernummer kam - war dieses Schreiben an beide adressiert.

Ihre Eltern wurden auf Grund der Eröffnung des Gewerbebetriebs einem anderen Bezirk beim Finanzamt zugeteilt, daher eine neue Steuernummer. Da die Eltern vermutlich zusammen veranlagt werden, richtete sich das Schreiben bezüglich der Einkommensteuer an beide. Anlage G ist auszufüllen, außerdem vermutlich Anlage EÜR, ggf. Umsatzsteuererklärung (s.o.).


Und eigentlich meine wichtigste Frage: Wie melde ich mich zu dieser Online - Abgabe an?



Tausend Dank schonmal im Voraus <3 <3 <3 <3 <3 <3 <3
www.elster.de, dann im oberen Drittel 'Benutzerkonto erstellen klicken und den weiteren Anweisungen folgen.
Wenn alle Familienmitglieder Ihre Steuererklärungen selbst erstellen, dann sind alle Steuererklärungen seit dem 01.06.2018 überfällig,
Sie sollten also schnellstens tätig werden - es sei denn, Sie haben Fristverlängerungen gewährt bekommen.




Severina

Re: Welche Anlagen in folgenden 3 Fällen?

Verfasst: 22. Okt 2018, 23:37
von lyanas
<3 :))

Re: Welche Anlagen in folgenden 3 Fällen?

Verfasst: 23. Okt 2018, 00:35
von lyanas
Hallo, ich bin doch kurz noch hier rein. Ich hatte vorhin keine Zeit mir das durchzulesen. Musste aber, weil ich so dankbar bin, dass es vorwärts geht :)
Bitte entschuldigen Sie, dass ich Sie unaufgefordert geduzt habe.
Wenn Sie früher tatsächlich Anlage S und Anlage G ausgefüllt haben, dann müssten Sie zwei verschiedene Tätigkeiten ausgeübt haben - eine 'selbständige' (auch als 'freiberufliche' bezeichnet) und eine gewerbliche. Beide wurden aufgegeben? Was meinen Sie mit 'bis 2017':
Eigentlich hatte ich nur das Gewerbe. Damals hatte ich durch googeln "herausgefunden", dass es beide Anlagen auszufüllen gilt.
Jetzt wo Sie es erwähnen: Ich hatte das jahrelang so gemacht, schickte anbei immernoch ein Begleitschreiben indem ich noch kurz mit Worten erklärte, was insgesamt mein Gewinn war und durch welche Tätigkeit bei welchen Auftraggebern.
Die Steuererklärung wurde immer bearbeitet und ich bekam einen Bescheid, weshalb ich davon ausging, dass alles ok war.

Jetzt wo Sie es sagen, vermute ich, dass ich die Anlage S nie hätte ausfüllen müssen.

Mein Gewerbe hatte ich im März 2017 abgemeldet. Auch seit März 2017 bin ich angestellt.
Also müsste ich die Anlage G, Anlage N und Anlage EÜR ausfüllen?

Das kommt drauf an, was genau er macht - Anlage S oder G,
Ich glaube schon, dass mein Bruder "beweisen" kann, dass er über Kenntnisse verfügt, die er in der IT-Branche haben muss, um die spezifischen Aufgaben erfüllen zu können. Ich werde meinem Bruder diesen Artikel weitergeben, dass er sich damit näher befasst.
Dass manche Sachen nicht genau zugeordnet werden können und dass die Linie so verschwommen sein kann - wow.
Sie sollten also schnellstens tätig werden - es sei denn, Sie haben Fristverlängerungen gewährt bekommen.
Oh ja. Das verfolgt mich schon in den Schlaf. Ich muss meine Mutter zu allen Arztterminen begleiten. Um diese wahrzunehmen, musste ich mir oft freinehmen. Die Stunden irgendwann nachholen. Das ist ein Teufelskreis.

Nun klingt alles machbar! :)

Ihnen vielen herzlichen Dank.
Lea