Ummmelden für ein 10 wöchiges Praktikum?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Karina
Beiträge: 16
Registriert: 11. Jul 2017, 18:00

Ummmelden für ein 10 wöchiges Praktikum?

Beitrag von Karina »

Hallo liebe Leser,

ich möchte meine Steuererklärung rückwirkend abgeben und möchte mir mein Praktikum, für das ich umgezogen bin, anrechnen lassen. Nun dauerte das Praktikum nur 10 Wochen. Meinen Erstwohnsitz habe ich damals nicht aufgegeben und habe mich für das Praktikum auch nicht extra umgemeldet. Könnte das Finanzamt jetzt eine Ummeldebestätigung oder auch den Mietvertrag für die Praktikumsunterkunft verlangen? Ich freue mich sehr auf euere Antworten.

Eure Karina
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Ummmelden für ein 10 wöchiges Praktikum?

Beitrag von schlauelia »

was heißt "rückwirkend"? ESt 2016 gibt man in 2017 ab.

Mal Anlage N ansehen, ein Praktikum können Werbungskosten sein - Ihre Frage ist zu unkonkret - aber ausgaben müssen natürlich nachgewiesen werden - eine Ummeldung ist ein Meldeproblem - nicht unbedingt ein steuerliches Hindernis.

Lia
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