Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Karina
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Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von Karina »

Kann ich, wenn ich freiwillig als Privatperson eine Steuererklärung 2016 abgegeben habe, auch für die letzten 4 Jahre eine abgeben?

Hallo,

ich als Privatperson habe im Jahre 2017 für das Jahr 2016 freiwillg eine Steuererklärung abgegeben. Jetzt habe ich erfahren, dass ich dies auch für die letzten vier Jahre abgeben kann.

Ist dies korrekt? Kann ich also noch für die Jahre 2015, 2014, 2013 und 2012 eine Steuererklärung abgeben? Falls ja, wann ist die Frist hierfür?

Vielleicht noch wichtig: Ich habe in den Jahren2015, 2013 und 2012 vollzeit studiert, nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Bafög bezogen. Im Jahre 2014 habe ich 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet.

Ich bedanke mich sehr für eure Antworten.
muemmel
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von muemmel »

Kann ich also noch für die Jahre 2015, 2014, 2013 und 2012 eine Steuererklärung abgeben? Falls ja, wann ist die Frist hierfür? Die Frist beträgt 4 Jahre. Für 2012 kann also keine Erklärung mehr abgegeben werden, für die anderen Jahre schon.
Ich habe in den Jahren2015, 2013 und 2012 vollzeit studiert, nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Bafög bezogen. Und zu welchem Zweck wollen Sie da eine Steuererklärung abgeben?
Im Jahre 2014 habe ich 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet. Und dabei Steuern gezahlt?
Karina
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von Karina »

Hallo Muemmel,

ich lasse mir mal die Lohnabrechnungen von dem Studentenjob zukommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich Steuern gezahlt habe. Aber wenn die Unterlagen da sind, kann ich mehr sagen.

Ich bedanke mich trozdem sehr für die Antwort.

Gruß Karina
Karina
Beiträge: 16
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von Karina »

Hallöchen,

ich habe zwischen 2014 und 2015 insgesamt 6 Monate als Werkstudentin gearbeitet Steuern gezahlt (jetzt bin ich mitlerweile im Berufsleben). Auf dem Lohnsteuerauszug ist das aufgelistet. Ich nehme stark an, dass sich hierbei eine Lohnsteuererklärung rückwirkend lohnt, oder sehe ich das falsch? Ich freue mich auf eure Antworten.

Eure Karina
muemmel
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von muemmel »

Ich nehme stark an, dass sich hierbei eine Lohnsteuererklärung rückwirkend lohnt, oder sehe ich das falsch? Nö, das sehen Sie richtig. Vermutlich bleiben Sie sogar unter dem Grundfreibetrag (damals ca. 8.400 Euro) plus Werbungskostenpauschale (1.000 Euro) - d. h., Sie kriegen alles wieder plus Zinsen. Vorsichtshalber sei darauf hingewiesen, daß sich das nur auf die Lohnsteuer plus Soli plus ggf. Kirchensteuer bezieht - die Rentenversicherungsbeiträge werden nicht erstattet.
Karina
Beiträge: 16
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von Karina »

Hallo Muemmel,

vielen Dank nochmal. Und desweiteren habe ich gelesen, dass ich Studiengebühren als Werbungskosten anrechnen lassen kann? Ist das auch richtig? Hierbei beziehe ich mich auf mein Masterstudium. Ich freue mich sehr auf eine Antwort von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Karina
muemmel
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von muemmel »

Das wird dann wohl zumindest für 2014/15 nichts werden - da treffen die Werbungskosten ja auf Einkommen unter dem Grundfreibetrag und folglich verpuffen sie wirkungslos.
Karina
Beiträge: 16
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von Karina »

Hallo,

danke erstmal für die Antwort. Ich habe auf einer Internetseite folgendes gelesen:

Wer kann Studienkosten von der Steuer absetzen?
Für alle Studenten im Master und nach abgeschlossener Berufserstausbildung ist die Rechts- und Gesetzeslage eindeutig: Sie können wie eh und je grundsätzlich alle Studienkosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und diese – sofern sie während des Studiums keine oder nur geringe Einkünfte hatten – kumuliert über die Studienjahre als Verlust vortragen.

Begünstigt sind also in jedem Fall folgende Gruppen:

Studenten im Erststudium nach abgeschlossener Berufserstausbildung
Studenten, die berufsbegleitend studieren
Studenten im Zweitstudium (dazu zählt auch der Master)
Doktoranden

hier ist der Link: http://www.e-fellows.net/Studium/Studie ... (page)/all

Laut diesem Bericht, würde sich eine Lohnsteuererklärung lohnen. Können Sie mich vielleicht aufklären, was es mit dem Auszug aus der Internetseite auf sich hat.
Ich bedanke mich im Voraus.

Gruß
Karina
muemmel
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Re: Lohnsteuererklärung rückwirkend?

Beitrag von muemmel »

Können Sie mich vielleicht aufklären, was es mit dem Auszug aus der Internetseite auf sich hat. Kann ich. Damit ich aber nicht sämtliche Möglichkeiten durchgehen muß, müßten Sie mir schon ein paar Fragen beantworten, denn es kann gut sein, daß bei Ihnen gar kein Verlust vorliegt und somit nichts vorzutragen ist. Also:
1. Wieviel Euro Kosten für das Magisterstudium sind in welchem Jahr angefallen?
2. Wieviel Einnahmen aus der Werkstudententätigkeit, wiederum nach Jahren aufgeschlüsselt, stehen den Kosten gegenüber? Die werden nämlich, ich deutete es schon an, miteinander verrechnet.
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