Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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FrankfurtMain
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Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Beitrag von FrankfurtMain »

Hallo zusammen,

ich habe bisher noch keine Steuererklärung erstellt, da ich erst seit Ende 2013 berufstätig bin und die 4-Jahres-Frist dankbar angenommen habe :)

Nun habe ich mich mal dem Thema angenommen und da die Frist zum 31.05. bereits verstrichen ist, würde sich für das Jahr 2013 nur noch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anbieten.

Hier stellt sich mir die Frage, ob die Kosten dafür nicht höher sind, als die zu erwartende Steuerrückzahlung.

Ich habe bis einschl. August 2013 als Bundesfreiwilligendienstleistender (350€/Monat steuerfrei) sowie nebenbei auf 450€-Basis gearbeitet. Erst September 2013 habe ich ein duales Studium begonnen und zahle somit monatlich Lohnsteuer.
Für die letzten 4 Monate 2013 steht daher ein Bruttoarbeitslohn von 4.620,85€ sowie 175,23€ Lohnsteuer und 15,62€ Kirchensteuer zu buche.

Besteht überhaupt die Möglichkeit, diese 190€ noch zurückzuerhalten? Und wie hoch müssten hierfür meine Werbungskosten sein?
Demgegenüber ständen rund 140€, die mir z.B. durch die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein entständen.

Vielen Dank und freundliche Grüße aus Frankfurt!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Beitrag von muemmel »

da die Frist zum 31.05. bereits verstrichen ist, würde sich für das Jahr 2013 nur noch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins anbieten. Da ist überhaupt nichts "verstrichen" - der 31.05. ist der Termin für verpflichtende Steuererklärungen. Darum handelt es sich hier nicht.
Besteht überhaupt die Möglichkeit, diese 190€ noch zurückzuerhalten? Na sicher - sogar mit den fürstlichen Zinsen des Finanzamtes.
Und wie hoch müssten hierfür meine Werbungskosten sein? Null. Sie liegen nämlich unter dem Grundfreibetrag (der Minijob wird nicht mitgerechnet).
Demgegenüber ständen rund 140€, die mir z.B. durch die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerverein entständen. Ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber Sie scheinen mir durchaus über die nötige Intelligenz zu verfügen, die paar Zahlen selbst ins Formular zu schreiben. Oder vermuten Sie das wegen der angeblichen Frist? Die existiert in Ihrem Fall nicht, wie ich oben schon schrieb... Und übrigens kann man selbst eine verpflichtende Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohi-Verein nachreichen.
FrankfurtMain
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jul 2017, 16:40

Re: Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Beitrag von FrankfurtMain »

Hallo muemmel,

danke für die schnelle Antwort.

Das mit der Frist hatte ich tatsächlich falsch verstanden. Umso besser, dann werde ich mich wohl selbst dran wagen.
Und wenn Sie sagen, dass ich aufgrund des Freibetrags noch nicht einmal Werbungskosten nachweisen brauche, müsste das ja recht unkompliziert von statten gehen, richtig?
Handelt es sich bei dem besagten Freibetrag um die 8.620€?

Und noch eine letzte Frage: Ich gehe zwar nicht davon aus, aber besteht eine Möglichkeit die Werbungskosten aus 2013 (ca. 2.500€) ins nächste Steuerjahr zu "übertragen"? Oder sind diese Ausgaben verloren? Wenn doch, muss dies besonders in der Steuererklärung 2013 angegeben werden?

Vielen Dank und bitte teilen Sie mir per Nachricht mit, in welcher Form ich Ihnen eine kleine Spende zukommen lassen kann für Ihre Hilfsbereitschaft mit diesem Forum.

Edit:
Ich habe mich mal weiter mit diesem Thema auseinandergesetzt. Hierbei handelt es sich um den sogenannten Verlustvortrag oder? Somit müsste ich also in Zeile 93 eine „0“ eintragen. Ich habe jetzt aber auch gelesen, dass diese Möglichkeit nur bei Zweitausbildungen gilt, da es sich bei der Erstausbildung nicht um Werbungskosten, sondern Sonderausgaben handelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erstausbildung vergütet wurde (wie es bei mir der Fall ist). Somit habe ich Anspruch auf Verlustvortrag der Werbungskosten.

Die Möglichkeit, aufgrund der 7-Jahres-Frist, die Steuererklärung für 2013 jetzt erst einmal ohne jegliche Werbungskosten einzureichen und den Verlustvortrag dann nachträglich zum Beispiel im nächsten Jahr feststellen zu lassen, besteht nicht mehr, sobald der Steuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr bestandskräftig ist? Sprich, wenn ich die Steuererklärung für 2013 nun einreiche, muss ich auch alle Werbungskosten aufführen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Beitrag von muemmel »

Und wenn Sie sagen, dass ich aufgrund des Freibetrags noch nicht einmal Werbungskosten nachweisen brauche, müsste das ja recht unkompliziert von statten gehen, richtig? Ja - deswegen schrieb ich "ein paar Zahlen eintragen". Mit Werbungskosten, Sonderausgaben etc. brauchen Sie sich nicht zu befassen.
Handelt es sich bei dem besagten Freibetrag um die 8.620€? 2013 betrug er 8.130 Euro, aber es handelt sich da in der Tat um das steuerbefreite Existenzminimum.
Und noch eine letzte Frage: Ich gehe zwar nicht davon aus, aber besteht eine Möglichkeit die Werbungskosten aus 2013 (ca. 2.500€) ins nächste Steuerjahr zu "übertragen"? Nö. Es wird immer gerechnet "Einkommen minus Werbungskosten", und da sind wir im Ergebnis noch weit über null. Ein Verlust, den man ins nächste Jahr vortragen könnte, existiert daher nicht.
Somit habe ich Anspruch auf Verlustvortrag der Werbungskosten. Nö, denn es ist ja kein Verlust da.
FrankfurtMain
Beiträge: 3
Registriert: 11. Jul 2017, 16:40

Re: Lohnt sich noch eine Steuererklärung für 2013?

Beitrag von FrankfurtMain »

Dankeschön, damit haben sich alle Fragen geklärt. Mein Angebot besteht natürlich weiterhin. Viele Grüße!
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