Hallo zusammnen,
zunächst einmal: Falls dies das falsche Forum / Unterthema ist, bitte ich den Beitrag zu verschieben.
Ich arbeite zur Zeit als "nebenberuflich selbstständiger Übungsleiter" in einem Verein und zwar 6Std./Woche und erhalte dafür eine "Aufwandsentschädigung" von 48€/Woche (""=im Vertrag verwendete Begriffe). Als Ehrenamtler darf man 2400€/Jahr steuerfrei beziehen. Darüber komme ich momentan auch nicht im Jahr.
Nun möchte ich gerne einen Minijob auf 450€-Basis aufnehmen. Muss ich dabei bzgl. der Steuern etwas beachten? Ich möchte eigentlich weiterhin keine "richtigen" Steuern zahlen (wie bei einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung). Nebenbei bemerkt ich bin noch Student.
Dankbar für jeden Ratschlag & Tipp!
Viele Grüße
David123
ÜL-Tätigkeit und Minijob zeitgleich
Re: ÜL-Tätigkeit und Minijob zeitgleich
Muss ich dabei bzgl. der Steuern etwas beachten? Nö. Der "echte" Minijob (wenn der AG eine Pauschalsteuer zahlt) ist steuerfrei, der unechte ist es zwar nicht, aber in Steuerklasse 1 fiele da wegen des Grundfreibetrags auch keine Steuer an.
Als Ehrenamtler darf man 2400€/Jahr steuerfrei beziehen. Das ist richtig, bei Ihnen aber wegen des Grundfreibetrages von inzwischen fast 9.000 Euro ziemlich irrelevant - da kommen Sie ja selbst mit Minijob und Ehrenamt nicht drüber... Ihr Vorteil liegt da eher darin, daß die 2.400 Euro auch SV-frei sind.
Als Ehrenamtler darf man 2400€/Jahr steuerfrei beziehen. Das ist richtig, bei Ihnen aber wegen des Grundfreibetrages von inzwischen fast 9.000 Euro ziemlich irrelevant - da kommen Sie ja selbst mit Minijob und Ehrenamt nicht drüber... Ihr Vorteil liegt da eher darin, daß die 2.400 Euro auch SV-frei sind.
Re: ÜL-Tätigkeit und Minijob zeitgleich
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche und so schnelle Antwort!
Werde das Forum in jedem Fall weiterempfehlen!
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