Antrag Lohnsteuerermäßigung
Verfasst: 13. Jan 2017, 13:29
Hallo zusammen,
ich möchte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Folgende Situation:
Arbeitsbeginn: Mitte Januar 2017, vorher durchgehend Student
Meine Fragen:
1. Ich habe einen hohen Verlustvortrag aus meinem Studium (Steuererklärung 2015, Steuererklärung 2016 steht noch aus). Den Verlustvortrag trägt man unter Unbeschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe ein. Dabei würde ich „Erstmaliger Antrag oder Änderung ggü. dem Vorjahr (Ermittlung bitte auf gesondertem Blatt erläutern)„ ankreuzen. Was genau ist mit diesem Sonderblatt gemeint? Das Finanzamt kennt doch meinen Verlustvortrag.
2. D Beschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe: Ich vermute, dass bei den Werbungskosten die voraussichtlichen Arbeitswege gemeint sind. Dabei irritieren mich Formulierungen wie „aufgesucht an Tagen“, „davon zurückgelegt“ etc., da dies suggeriert, dass es vergangene bzw. bereits eingetroffene Werte sein sollen. Ich kann nur sehr schwer einschätzen, wie viele km ich zurücklegen werde, bzw. wie oft ich die erste Tätigkeitstätte aufsuche, da ich viel reisen werde und keine Erfahrungswerte habe. Verstehe ich den Abschnitt D falsch? Was würdet Ihr raten?
3. Ich erhalte vom Arbeitgeber Kostenübernahmen für Reisen an andere Standorte (Komplett) und Verflegungsaufwendungen (Spesen). Könnte ich diese Werte dennoch unter D geschätzt eintragen (Mehraufwendungen für Verpflegung)?
Danke und Grüße !!!
ich möchte einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Folgende Situation:
Arbeitsbeginn: Mitte Januar 2017, vorher durchgehend Student
Meine Fragen:
1. Ich habe einen hohen Verlustvortrag aus meinem Studium (Steuererklärung 2015, Steuererklärung 2016 steht noch aus). Den Verlustvortrag trägt man unter Unbeschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe ein. Dabei würde ich „Erstmaliger Antrag oder Änderung ggü. dem Vorjahr (Ermittlung bitte auf gesondertem Blatt erläutern)„ ankreuzen. Was genau ist mit diesem Sonderblatt gemeint? Das Finanzamt kennt doch meinen Verlustvortrag.
2. D Beschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe: Ich vermute, dass bei den Werbungskosten die voraussichtlichen Arbeitswege gemeint sind. Dabei irritieren mich Formulierungen wie „aufgesucht an Tagen“, „davon zurückgelegt“ etc., da dies suggeriert, dass es vergangene bzw. bereits eingetroffene Werte sein sollen. Ich kann nur sehr schwer einschätzen, wie viele km ich zurücklegen werde, bzw. wie oft ich die erste Tätigkeitstätte aufsuche, da ich viel reisen werde und keine Erfahrungswerte habe. Verstehe ich den Abschnitt D falsch? Was würdet Ihr raten?
3. Ich erhalte vom Arbeitgeber Kostenübernahmen für Reisen an andere Standorte (Komplett) und Verflegungsaufwendungen (Spesen). Könnte ich diese Werte dennoch unter D geschätzt eintragen (Mehraufwendungen für Verpflegung)?
Danke und Grüße !!!