Gehalt, Steuern und (EU) Ausland

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Sandra31
Beiträge: 10
Registriert: 13. Jul 2015, 14:01

Gehalt, Steuern und (EU) Ausland

Beitrag von Sandra31 »

Hallo

Wenn alles gut geht, werde ich eventuell die Möglichkeit für 3 Jahre Beruflich ins Ausland gehen. Für diese Zeit, werde ich in Deutschland abgemeldet sein, da einen Wohnort und Arbeitsplatz im Ausland haben werde. (Ausland = kein EU land)

Wenn man im Ausland arbeitet, dort Gehalt bekommt, man in Deutschland
keinen Wohnsitz hat und in Deutschland keine Einkünfte hat (z.B.
zweites Gehalt oder Einkünfte aus Zinsen oder Mieteinnahmen oder ...),
dann muss man das Gehalt aus dem Ausland nicht in Deutschland
versteuern.

Mein aktueller Wissensstand mit Beispielen und einfachen Zahlen erklärt (nur Steuern, kein Soli):

Beispiel: Man arbeitet in Deutschland und bekommt genau 3.000 €
Bruttogehalt jeden Monat (36.000 € pro Jahr). Laut Grundtabelle (
http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2016.pdf ) müsste man dann in
diesem Jahr 7429 € Einkommensteuer zahlen. Dies macht einen Steuersatz
von ca. 21 %.

Angenommen man arbeitet im Januar und Februar in Deutschland und ab
März hat man keine Arbeit und somit kein Gehalt (keine Arbeit in Deutschland oder im
Ausland):
Im Januar und Februar bekommt man je 3.000 € dies macht 6.000 €
Bruttojahresgehalt, welches man in Deutschland verdient hat. Laut
Grundtabelle wären dies unter 8.600 € und somit ein
Einkommenssteuersatz von 0 %. In den Gehaltsabrechnungen von Januar
und Februar würde man dann zwar die „normalen“ 21 % Steuern bezahlen.
Aber Falls man ab März kein Gehalt oder andere Einkünfte hat, dann
würde man durch die Steuererklärung für dieses Jahr die bezahlten
Steuern zurückbekommen, da der „echter“ Einkommenssteuersatz für das
ganze Jahr 0% ist ( „Steuerrückerstattung“ ).

Angenommen man arbeitet im Januar und Februar in Deutschland und ab
März arbeitet man im Ausland mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 €:
Für den Einkommenssteuersatz werden alle Gehälter des Kalenderjahres
berücksichtigt (Deutschland und Ausland). Wenn man im Ausland 5.000 €
Bruttogehalt pro Monat bekommt, hat man ein Bruttojahresgehalt von:
2 * 3.000 + 10 * 5.000 = 56.000 €
Laut Grundtabelle hat man dann einen Einkommenssteuersatz von 27 %.
Dieser Einkommenssteuersatz von 27 % wird aber „nur“ auf das in
Deutschland verdiente Bruttogehalt angewendet (Januar und Februar).
Ich vermute: Man muss eine Steuererklärung für dieses Jahr machen. Das
Finanzamt stellt dann fest, dass man im Januar und Februar 21 %
Steuern bezahlt hat, aber man in Wirklichkeit 27 % zahlen müsste.
Somit bekommt man von der Steuererklärung kein Geld zurück, sondern
muss eine „Steuernachzahlung“ von ca. 6 % für die Gehälter von Januar
und Februar bezahlen.

Ist das so richtig?


Falls ja, dann kann ich vom Nettogehalt im Ausland Geld ansparren und später nach Deutschland mitbringen. Dieses geparte Geld wird dann auch nicht nachträglich in Deutschland versteuert. Oder?

Danke :-)
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