Erhöhter Steuerabzug bei Gehaltsnachzahlung?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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MartinN
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Registriert: 5. Feb 2010, 15:49

Erhöhter Steuerabzug bei Gehaltsnachzahlung?

Beitrag von MartinN »

Bei mir liegt folgender Fall vor:
Mein Arbeitgeber hatte mich zum Ende Nov. 2009 ohne Grund gekündigt.
Im Januar wurde dann (nach erfolgter Kündigungsschutzklage) ein Vergleich geschlossen, bei dem ich nun bis einschließlich März 2010 weiter angestellt bleibe.
Im Dezember 2009 und Januar 2010 habe ich bereits Arbeitslosengeld bezogen.
Nun muss mein Arbeitgeber mir ja die Bezüge von Dezember und Januar nachträglich vergüten.
Dies würde - lt. seiner Aussage - rechnerisch in 2 Schritten erfolgen (müssen?).
Schritt 1 = Gehalt Dezember + Gehalt Januar + Abzug des Arbeitslosengeldes
Schritt 2 = Gehalt Februar zum üblichen Turnus-Termin

Dadurch, dass aber das Dez.-Gehalt mit auf die Januar-Abrechnung gebucht wird (werden muss ?!?!), ergibt sich durch die höhere Progression letzendlich eine Differenz (gegenüber der Einzel-Abrechnung) von ca. 900 €.
Angeblich könnte man da nichts machen und ich würde ja die 900 € beim Lohnsteuerjahresausgleich 2010 zurückbekommen.

Ist das so korrekt? Muss ich das so akzeptieren und auf die fehlenden 900 € quasi ein ganzes Jahr warten?

Freue mich über ein kurzes Statement dazu.

Besten Dank und Gruß
M.
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