Studiengebühren nachträglich absetzen

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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timotc
Beiträge: 1
Registriert: 20. Apr 2016, 20:52

Studiengebühren nachträglich absetzen

Beitrag von timotc »

Hallo zusammen,

ich habe gelesen, dass es möglich ist, die Studiengebühren für ein Masterstudium bis zu sieben Jahre danach abzusetzen.
Nun habe ich im Jahre 2011 die Studiengebühren für mein Masterstudium bezahlt, im gleichen Jahr jedoch auch eine Steuererklärung gemacht, ohne diese Gebühren anzugeben. Damals hatte ich lediglich zwei Monate in den Sommerferien gearbeitet.

Meine Frage nun: gibt es eine Möglichkeit, die Gebühren im Nachhinein noch abzusetzen?

Vielen Dank und viele Grüße
Timo
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Studiengebühren nachträglich absetzen

Beitrag von StephanM »

Ähnliche Anfragen waren in den letzten Wochen mehrfach beantwortet worden.
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Sofern eine Steuererklärung für das Jahr gemacht wurde kann jetzt kein Ansatz mehr erfolgen. Alle anderen Jahre ab 2009 kann noch eine Verlustfeststellung erfolgen. Für die Jahre vor 2011 ist das nur sinnvoll, wenn die Aufwendungen der Vorjahre in der Summe größer sind als die Einkünfte in 2011, da sonst die Einkünfte in 2011 den Verlustvortrag aus den Vorjahren ohne steuerliche Auswirkung verbrauchen wird.
Verlust entsteht, wenn die Aufwendungen größer als die Einnahmen sind und es durch die negativen Einkünfte zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte kommt. Gesamtbetrag der Einkünfte ist der Wert, vor dem Abzug von Sonderausgaben.
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