Lohnsteuerermäßigung nach Studium

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Datu
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Registriert: 10. Feb 2016, 22:26

Lohnsteuerermäßigung nach Studium

Beitrag von Datu »

Guten Tag,

nachdem mir das Finanzamt nicht weiterhelfen konnte, wende ich mich an dieser Stelle an die wahren Steuerexperten - euch.

Die Ausgangslage ist diese:
Ich habe von 2010 bis 11/2015 studiert. In diesen Jahren habe ich Steuererklärungen geschrieben und für die anfallenden Kosten mit dem Bescheid der Steuererklärungen Beträge gut geschrieben bekommen (Ich weiß nicht, ob das Wort "Freibetrag" an dieser Stelle richtig ist, aber ich verwende den Begriff ab hier). Konkret bedetet dies, dass auf den Bescheiden unter dem letzten Punkt "Gesamtbetrag der Einkünfte" ein "-xxxx" steht. Rechnet man das für die Jahre zusammen, kommt eine nette Summe raus.

Seit 12/15 bin ich nun berufstätig und werde nun auch wieder eine Steuererklärung für 2015 schreiben. Mir wurde allerdings während des Studiums gesagt, dass ich den Freibetrag, den ich angesammelt habe, auch während des Jahres verrechnen lassen kann. Ich stelle mir das so vor, dass ich ein Formular ausfülle, der Fiskus meinem Arbeitgeber übermittelt, dass ich bereits ein lohnsteuerfreies Guthaben angesammelt habe und dann z.B. ab 03/2016 mein Nettogehalt verrechnet mit dem Freibetrag (also mehr netto) überwiesen bekomme. Entweder alles in den ersten Monaten - als Berufseinsteiger ist das Geld am Anfang natürlich besonders sinnvoll - oder auch über das Jahr verteilt. Da für 2015 nur ein Arbeitsmonat auf der Lohnsteuererklärung ist, kann ich den gesamten Betrag nicht verrechnen und müsste daher ein Jahr warten.

Die freundliche Dame im Finanzamt konnte mir nur bedingt weiterhelfen und sagte mir, dass ich es mit dem "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" versuchen soll. Mit dem WiSo:Sparbuch 2016 habe ich das dann auch versucht. Mir ist allerdings nicht klar, wo/wie ich das genau eintrage. Eine Aufsummierung und anschließende Erfassung im Feld "Freibetrag" erscheint nicht auf dem Ausdruck - wirkt für mich also falsch.

Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich dankbar. Vielen Dank im Voraus!
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Lohnsteuerermäßigung nach Studium

Beitrag von StephanM »

Hi,
sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, entsteht dadurch ein Verlust, der zumeist in das Folgejahr fortgetragen wird. Hierfür wird dieser Verlust auf den 31.12. des jeweiligen Jahres festgestellt. Entsteht im Folgejahr auch ein Verlust, dann erhöht sich der bestehende Verlust zum 31.12. des neueren Jahres um diesen. Sollte der Gesamtbetrag der Einkünfte vor einer Verlustverrechnung positiv sein, so verringert sich der Verlust zum 31.12. .

Du müsstest also einen Bescheid über den Verlust zum 31.12.2014 haben, in dem alle Verluste schon zusammengerechnet enthalten sind. Dieser Verlust mindert dein Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) in den Folgejahren auf jeweils 0 EUR, bis er aufgebraucht ist.

Beispiel:
2012 GdE -1.000; Verlustfeststellung 31.12.12 -1.000
2013 GdE -1.100; Verlustfeststellung 31.12.13 -2.100
2014 GdE -1.500; Verlustfeststellung 31.12.14 -3.600
2015 GdE 1.000; Verlustfeststellung 31.12.15 -2.600
2016 GdE 20.000; Verlustfeststellung 31.12.16 keine, da kein Verlust mehr vorhanden.
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