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Student und Steuern

Verfasst: 21. Sep 2015, 16:19
von lappago
Hallo,

ich bin zurzeit eingeschriebener Vollzeitstudent, werde aber demnächst mehrere Beschäftigungen aufnehmen.

1) ab 23.09.: einen unbefristeter 450€ Job (3 tage á 4 Stunden die Woche)
2) 16.11.-23.12.: eine befristete Beschäftigung > 450€ (5 Tage á 4 Stunden die Woche) auf Lohnsteuerkarte (Werkstudent)
3) 7.12.-11-12.: eine befristete Beschäftigung unter 450€ (5 Tage á 8 Stunden)

Wie Sie sehen, überschneiden sich die einzelnen Beschäftigungen teilweise über einen bestimmten Zeitabschnitt. So wie ich das verstehe ist dies aber im Hinblick auf die 20 Stunden-Arbeitswoche eines ordentlichen Studenten aber nicht relevant, da die 'Mehrstunden' durch befristete Beschäftigungen entstehen und ich unter 70Tagen im Jahr bleibe, oder? Wie sieht es steuerrechtlich mit einer auf 6 Wochen befristete Beschäftigung aus, die auf Lohnsteuerkarte vergütet wird; welche Abgaben habe ich zu zahlen und bekomme ich diese eventuell zurück? Kann ich mich bei allen 3 Beschäftigungen von der Rentenversicherung befreien lassen? Vielen Dank schon mal!


Beste Grüße!

Re: Student und Steuern

Verfasst: 21. Sep 2015, 17:09
von muemmel
Wie sieht es steuerrechtlich mit einer auf 6 Wochen befristete Beschäftigung aus, die auf Lohnsteuerkarte vergütet wird; welche Abgaben habe ich zu zahlen und bekomme ich diese eventuell zurück? Welche Abgaben Sie zu zahlen haben, kann man ohne Kenntnis der Lohnhöhe nicht sagen. Eine 20-Stunden-Stelle umfaßt ca. 90 Stunden im Monat - folglich sind in Klasse 1 etwa ab 10 Euro Stundenlohn Steuern zu zahlen. Die kriegen Sie ggf. nächstes Jahr per Steuererklärung zurück. Außerdem fällt der Rentenversicherungsbeitrag an - etwa 9 %. Den kriegen Sie nicht erstattet.

Re: Student und Steuern

Verfasst: 21. Sep 2015, 18:15
von lappago
Hallo,


danke für die schnelle Antwort! D.h. schon mal bei den beiden anderen Beschäftigungen wären keine Abgaben nötig? Mein Lohn bei auf 6 Wochen befristeten Tätigkeit ist 11€/h brutto plus Nachtzuschlag (insg. also etwa 13€). Ich habe gelesen, dass falls man sich von der Rentenversicherung befreien lässt, dies dann bei allen Beschäftigungen gilt. Müsste ich noch andere Sozialabgaben zahlen, oder würde ich bei meinem Arbeitspensum noch als ordentlicher Student gelten?

MfG

Re: Student und Steuern

Verfasst: 22. Sep 2015, 11:11
von muemmel
Mein Lohn bei auf 6 Wochen befristeten Tätigkeit ist 11€/h brutto plus Nachtzuschlag (insg. also etwa 13€). Dann werden da nur minimale Steuern anfallen. Der Nachtzuschlag wird nicht besteuert, ein RV-Beitrag wird darauf gleichfalls nicht erhoben.
Ich habe gelesen, dass falls man sich von der Rentenversicherung befreien lässt, dies dann bei allen Beschäftigungen gilt. Da haben Sie Unsinn gelesen. Als Werkstudent kann man sich davon nicht befreien lassen
Müsste ich noch andere Sozialabgaben zahlen Nein.

Re: Student und Steuern

Verfasst: 22. Sep 2015, 18:21
von lappago
muemmel hat geschrieben:Als Werkstudent kann man sich davon nicht befreien lassen
Meine Krankenversicherung meinte dazu, dass der Werkstudenten-Job auf unter 3 Monate befristet ist und es daher möglich sei.

Re: Student und Steuern

Verfasst: 23. Sep 2015, 15:17
von muemmel
Okay - es könnte sich um eine sog. "kurzfristige Beschäftigung" handeln. Die wäre in der Tat SV-frei.

Re: Student und Steuern

Verfasst: 24. Sep 2015, 14:30
von Honrar
Ich meine auch, dass es in dem Fall SV-frei wäre.