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Studierende - Minijob und Vollzeitjob im gleichen Jahr

Verfasst: 20. Mär 2015, 15:28
von Christina_1004
Hallo liebe Foren-Mitglieder,

ich habe letztes Jahr mein Studium abgeschlossen. Während meines Studiums (bis einschl. März 2014) war ich auf 450 Euro Basis in einem Kaffee angestellt. Seit August 14 arbeite ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber in Vollzeit.

Muss ich mein Gehalt aus dem Kaffe (Jan 14-März 14) in der Steuererklärung angeben, oder nur mein Gehalt, dass ich von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen (Aug14 - Dez14)habe?

Die Frage wurde sicherlich schon von anderen Uni-Abhängern gefragt, falls das Thema im Forum schon existiert wäre ich auch schon über den Link zum Thema dankbar.

Viele Dank im Voraus :)

Christina

Re: Studierende - Minijob und Vollzeitjob im gleichen Jahr

Verfasst: 20. Mär 2015, 15:42
von muemmel
Muss ich mein Gehalt aus dem Kaffe (Jan 14-März 14) in der Steuererklärung angeben, oder nur mein Gehalt, dass ich von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen (Aug14 - Dez14)habe? Nein, müssen Sie nicht - Minijobs sind steuerlich quasi inexistent. Sie dürfen im Gegenzug auch keine Werbungskosten (Fahrtkosten etc.) dafür geltend machen. Im Minijob gezahlte Rentenversicherungsbeiträge können Sie aber als Vorsorgeaufwendungen angeben.