Stipendium und Nebenverdienst

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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SteuerPirat
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Registriert: 18. Dez 2014, 17:27

Stipendium und Nebenverdienst

Beitrag von SteuerPirat »

Hallo Steuerprofis,

ich bin Doktorand und erhalte ein steuerfreies Stipendium in Höhe von 1460€. Im Stipendiumvertrag steht, dass ich mir monatlich bis zu maximal 500€ dazuverdienen darf.

Ich bin 26 Jahre alt, Lohnsteuerklasse 1, aus Berlin, nicht in der Kirche, gesetzlich Krankenversichert, doppelt Immatrikuliert (als Promotionsstudent und als Physik Bachelor) und bezahle deswegen den erniedrigten Krankenkassenbeitrag von 79€.

Ich möchte Online-Nachhilfe geben und würde damit ungefähr 200€ im Monat hinzu verdienen.

Jetzt meine Frage: Was muss ich gesetzlich von den 200€ abgeben? Ich wollte dies mit dem http://www.brutto-netto-rechner.info/ berechnen, bin mir aber nicht sicher über das dort gelieferte Ergebnis.

Zunächst bin ich doch wegen meines Stipendiums über den jährlichen Steuerfreibetrag hinaus, oder? Müsste ich daher eine Lohnsteuer für die 200€ bezahlen? Wieviel wäre das und an wen gebe ich das Geld?

Da ich nicht angestellt bin, sondern mich nur über das Stipendium finanziere, bezahle ich weder Rentenversicherung noch Arbeitslosenversicherung - muss ich von den 200€ hier abgaben für Pflege und Arbeitslosenversicherung machen?

Vielen Dank schonmal!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Stipendium und Nebenverdienst

Beitrag von muemmel »

Zunächst bin ich doch wegen meines Stipendiums über den jährlichen Steuerfreibetrag hinaus, oder? Wenn ich Sie mal zitieren darf: ich bin Doktorand und erhalte ein steuerfreies Stipendium in Höhe von 1460€ Alles klar? Insofern sei festgestellt: Mit den 2400 Euro im Jahr kommen Sie, bezogen auf die Einkommensteuer, bei weitem nicht in die Steuerzone. Von der Umsatzsteuer ist man per Gesetz befreit, wenn der Umsatz 17.500 Euro im Jahr nicht überschreitet (Kleinunternehmerregelung). Und da es sich um ein Nebengewerbe handelt, fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Laut Wikipedia ist auch eine Steuererklärung nicht erforderlich, da Sie unter steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Allerdings kann Sie das Finanzamt trotzdem auffordern, eine solche zu machen - dann müssen Sie: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens ... eranlagung
Es ist übrigens eher nutzlos, einen Lohnsteuerrechner zu benutzen, wenn es um die Steuern und Abgaben in der Selbständigkeit geht.
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