Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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McMain
Beiträge: 2
Registriert: 19. Okt 2014, 18:31

Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von McMain »

Hallo,

ich arbeite aktuell in Deutschland und habe ein Jobangebot aus
Österreich mit 14 Gehältern. Ich habe aber meine Freundin und unser Kind
in Deutschland, würde also gerne den Hauptwohnsitz auch bei ihr lassen =>Lebensmittelpunkt.
Ist es möglich, in Deutschland den Hauptwohnsitz zu haben (wegen der
Freundin und dem Kind) und in Ö zu arbeiten? Wo müsste ich eigentlich
den Lohn versteuern? Dort wo ich den Hauptwohnsitz habe oder dort wo ich
arbeite falls ich nur den Zweitwohnsitz in Ö haben sollte? Vorteile mit dem Hauptwohnsitz in D wären, dass ich die
Mietkosten in Österreich und die Fahrtkosten (1x die Woche) zu meiner Freundin von der
Steuer absetzen könnte. Gibt es eigentlich eine "obergrenze" wieviel man von der Steuer absetzen kann?
Wenn ich mir jetzt so kurz mal durchrechne (nur Daume*PI): Miete mit 500€ + Fahrtkosten mit 0.3€ *1000km (ca. Wien-Kiel)= 300€/Woche wären das ja im Monat 500€Miete+1200€ Fahrtkosten, also 700€/monatlich; 12Monate*1700€=21.000? :? :? :?
Was ist da genau zu beachten, wenn man im Ausland arbeitet mit einem
ausländischen Arbeitgeber? Ist es besser, die 14 Gehälter in D oder in
Österreich zu versteuern? Bin etwas verunsichert und würde mich auf
Antworten freuen. Danke

Gruß
SteuerHeinz
Beiträge: 136
Registriert: 18. Okt 2014, 14:40

Re: Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von SteuerHeinz »

Also prinzipiell bleibst du in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Du bist eine natürliche Person und hast deinen Wohnsitz im Inland.

Eine doppelte Haushaltführung kommt in Betracht, da du außerhalb des Ortes an dem du einen eigenen Hausstand unterhälts beschäftigt bist und auch übernachtest. Die berufliche Veranlassung ist gegeben, da du ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehst. Das bedeutet für dich, dass du die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung erfüllst und du die Kosten als Werbungskosten abziehen kannst.

Zu den Kosten gehören:
- Fahrtkosten zu Beginn und am Ende der doppelten Haushalsführung (tatsächliche Kosten)
- eine wöchentliche Heimfahrt (30Cent pro km Entfernung zw. Zweitwohnung und Wohnsitz (kürzeste Verbindung))
- Verpflegungsmehraufwand (erste 3 Monate a 29 € pro Tag)
- Aufwendungen für die Zweitwohnung (tatsächliche Kosten, max 1000 € pro Monat)
- Umzugskosten (tatsächliche Kosten)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von muemmel »

Also prinzipiell bleibst du in Deutschland unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Nö. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, und dieses besagt: Sie zahlen Ihre Steuern am Wohnsitz in Deutschland, wenn Ihr
Hauptwohnsitz innerhalb der deutschen Grenzzone liegt und Sie in
der Grenzzone auf der österreichischen Seite in einem Privatbetrieb
beschäftigt sind. Als Grenzzone gelten dabei alle Orte, die weniger
als 30 km Luftlinie vom nächsten Grenzpunkt entfernt liegen. Genaue
Auskunft darüber, ob Ihr Wohn- bzw. Arbeitsort in der Grenzzone liegt,
gibt Ihnen das jeweils zuständige Finanzamt. Sie gelten auch dann als
Grenzgänger, wenn Sie an bis zu 20% aller Arbeitstage, höchstens
aber an 45 Tagen im Jahr, nicht innerhalb der 30-km-Grenzzone arbeiten
oder nicht an Ihren Wohnort zurückkehren.
Wenn all dies nicht zutrifft, gelten Sie steuerlich nicht als Grenzgänger.
In diesem Fall sind Sie in Österreich mit dem dortigen Einkommen
steuerpflichtig.
Quelle: http://www.jobs-ohne-grenzen.org/filead ... uerung.pdf Auch die generöse Regelung zu doppelter Haushaltsführung gibt es in Ö nicht im gleichen Maße: Die Rechnung lautet bei Ihnen 500 Euro Unterkunftskosten pro Monat plus maximaler Pendlerpauschale von 244, 25 Euro pro Monat gleich 8931 Euro im Jahr. Siehe hier: http://www.klinger-rieger.at/steuern-oe ... spekte.htm
McMain
Beiträge: 2
Registriert: 19. Okt 2014, 18:31

Re: Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von McMain »

muemmel hat geschrieben:
Wenn all dies nicht zutrifft, gelten Sie steuerlich nicht als Grenzgänger.
In diesem Fall sind Sie in Österreich mit dem dortigen Einkommen
steuerpflichtig.
Quelle: http://www.jobs-ohne-grenzen.org/filead ... uerung.pdf Auch die generöse Regelung zu doppelter Haushaltsführung gibt es in Ö nicht im gleichen Maße: Die Rechnung lautet bei Ihnen 500 Euro Unterkunftskosten pro Monat plus maximaler Pendlerpauschale von 244, 25 Euro pro Monat gleich 8931 Euro im Jahr. Siehe hier: http://www.klinger-rieger.at/steuern-oe ... spekte.htm
Danke für die Antwort. In Deutschland gibt es für die Fahrten keine Deckelung wie ich soeben herausgefunden habe:
http://www.finanztip.de/entfernungspauschale/
Doppelte Haushaltsführung: Auch die Kosten für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können über die Entfernungspauschale berücksichtigt werden. Die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt bei Familienheimfahrten übrigens nicht.


Was ich nicht ganz verstehe ist: Mein Lohn wird in Österreich voll versteuert, muss ich also auch die doppelte Haushaltsführung in Österreich geltend machen oder mache ich das in Deutschland geltend? :?: Ich glaube, ich müsste die doppelte Haushaltsführung+Fahrtkosten in Österreich geltend machen weil Ö meine Steuern bekommt. Sonst würde ja D mir am Ende des Jahres hohe Summen rückzahlen, obwohl Ö meine Beiträge kassiert oder nicht?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von Petz »

So wie es aussieht bist du mit dem Arbeitslohn in Österreich steuerpflichtig.

Ob und in welcher Höhe da doppelte Haushaltsführung angegeben werden kann, kann dir wahrscheinlich nur ein österreichisches Forum oder ein östereichisches Finanzamt beantworten.

Alles andere wäre reine Spekulation.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Haupwohnsitz in D aber arbeiten in Ö

Beitrag von muemmel »

Ich glaube, ich müsste die doppelte Haushaltsführung+Fahrtkosten in Österreich geltend machen weil Ö meine Steuern bekommt. So ist es.
Ob und in welcher Höhe da doppelte Haushaltsführung angegeben werden kann, kann dir wahrscheinlich nur ein österreichisches Forum oder ein östereichisches Finanzamt beantworten. Nö, er kann auch einfach den Link aus AT lesen, der in meiner Antwort steht.
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