1%-Regel, dienstlich genutzter Leihwagen
Verfasst: 22. Mär 2014, 17:52
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, ansonsten möchte ich einen Mod bitten das Thema entsprechend zu verschieben. Danke!
Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Jahres einen neuen Job mit Home-Office angefangen und durfte auch einen neuen (Firmen-)Wagen bestellen. Da es bekanntermaßen etwas dauert bis ein bestelltes Fahrzeug tatsächlich geliefert wird, habe ich seither einen Mietwagen bekommen welchen ich ausschließlich dienstlich nutze, hierfür führe ich auch von Anfang an ein Fahrtenbuch.(Habe ich für den Fall der Fälle angefangen, offenbar ist das auch gut so...)
Mein Chef meinte, ich sollte private Fahrten mit dem Leihwagen möglichst vermeiden (offiziell werden die Leihwagen nur dienstlich genutzt). Gesagt, getan.
Nun wurde mir auf meiner ersten Gehaltsabrechnung aber der geldwerte Vorteil des Leihwagens als 1%-Regel angerechnet. Daraufhin habe ich meinen Vorgesetzten kontaktiert, dem diese Vorgehensweise auch neu war.
Er hat daraufhin Rücksprache mit der Personalabteilung gehalten und von dieser wurde ihm mitgeteilt dass immer, auch bei Leihwagen, die 1%-Regel Anwendung findet!
Wenn man das Fahrzeug nicht privat nutzen möchte, muss man eben ein Fahrtenbuch führen und kann das dann bei der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Ist dies tatsächlich so oder hat die Personalabteilung nicht die richtigen Informationen?
Danke!
Gruß
ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, ansonsten möchte ich einen Mod bitten das Thema entsprechend zu verschieben. Danke!
Folgende Situation:
Ich habe Anfang des Jahres einen neuen Job mit Home-Office angefangen und durfte auch einen neuen (Firmen-)Wagen bestellen. Da es bekanntermaßen etwas dauert bis ein bestelltes Fahrzeug tatsächlich geliefert wird, habe ich seither einen Mietwagen bekommen welchen ich ausschließlich dienstlich nutze, hierfür führe ich auch von Anfang an ein Fahrtenbuch.(Habe ich für den Fall der Fälle angefangen, offenbar ist das auch gut so...)
Mein Chef meinte, ich sollte private Fahrten mit dem Leihwagen möglichst vermeiden (offiziell werden die Leihwagen nur dienstlich genutzt). Gesagt, getan.
Nun wurde mir auf meiner ersten Gehaltsabrechnung aber der geldwerte Vorteil des Leihwagens als 1%-Regel angerechnet. Daraufhin habe ich meinen Vorgesetzten kontaktiert, dem diese Vorgehensweise auch neu war.
Er hat daraufhin Rücksprache mit der Personalabteilung gehalten und von dieser wurde ihm mitgeteilt dass immer, auch bei Leihwagen, die 1%-Regel Anwendung findet!
Wenn man das Fahrzeug nicht privat nutzen möchte, muss man eben ein Fahrtenbuch führen und kann das dann bei der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Ist dies tatsächlich so oder hat die Personalabteilung nicht die richtigen Informationen?
Danke!
Gruß