Treppenhausreinigung für Nachbarn/Bezahlung
Treppenhausreinigung für Nachbarn/Bezahlung
Wenn jemand als Mieter für Nachbarn das gesamte Treppenhaus reinigt und dies über den Vermieter läuft, muss das dann als Minijob angemeldet werden oder kann der Vermieter diese Tätigkeit auch über eine günstigere Kaltmiete in den Mietvertrag integrieren? Muss das Geld, das dann eingespart wird, trotzdem steuerrechtlich angegeben werden?
Re: Treppenhausreinigung für Nachbarn/Bezahlung
Nun, es wäre definitiv schlauer, es als Minijob zu machen - der ist nämlich steuerfrei. Billigeres Wohnen hingegen wäre als "geldwerter Vorteil" zu versteuern.