Guten Tag zusammen!
Folg. Sachverhalt:
Männlich, verheiratet, zwei Kinder (4 und 2 Jahre alt), aktuell Steuerklasse III.
Trennung Anfang 2013 (= Steuerklassenwechsel Anfang 2014 ist bekannt)
Scheidung noch nicht offiziell eingereicht
Meine Fragen diesbezüglich:
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerklasse II?
Bzw.: Ist Steuerklasse II schon möglich, wenn ein Kind bei dem Vater und ein Kind bei der Mutter gemeldet wird?
Welche Voraussetzungen gelten für den "Freibetrag Betreuung/Erziehung/Ausbildung" i.H.v. 1.260 EUR (aktueller Wert?)? Wird dieser Freibetrag "ohne Weiteres" jedem Elternteil gewährt?
Besten Dank für Eure und Ihre Antworten!