Lohnsteuer für eig. Steuerfreiheit auf So. oder Feier

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
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Chris88
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Registriert: 26. Jun 2013, 22:38

Lohnsteuer für eig. Steuerfreiheit auf So. oder Feier

Beitrag von Chris88 »

Hallo liebe Community,

ich habe da ein Problem ... welches ich näher erläutern möchte und zu dem ihr vielleicht eine Lösung parat habt.

Hier die Erläuterung:

Bei meiner letzten Nachverrechnung aus dem Monat Mai habe ich ettliche Tage gearbeitet (welche auch in der Nachverrechnung aufgeführt sind), unter anderem waren das zwei Sonntage die bei uns mit 60% extra vergütet werden, davon müssten mindestens 50% Steuerfrei und auch sozialversicherungsfrei sein ... bei meinem Stundenlohn von 15€ sind das grob über den Daumen gepeilt 120€ minimum die dabei rum kommen müssten, desweiteren habe ich den 1. Mai gearbeitet, der bei uns mit 150% vergütet wird ... auch hier müsste alles steuerfrei und sozialversicherungsfrei sein da dort der Stundenlohn bei 22,50€ liegt (ca 180€) ... und am Herrentag, an dem ich auch arbeiten war, der bei uns mit 100% extra vergütet wird müssten es ca 120€ sein ... zudem habe ich noch einige kleinere beträge aus Spät und Nachtarbeit drauf ... aber das ist nicht ausschlaggebend.

So nun zum undurchsichtigen Teil. Rechne ich all diese Beträge zusammen kommt man auf ein Netto von 420€ ... durch ein bis zwei stunden die ich an manchen der Tage länger gemacht hab und durch meine Zuschläge für Nacht und Spätarbeit liege ich derweil bei 504€ auf der Nachverrechnung ... wovon ja mindestens die 420€ Steuerfrei hätten seien müssen ... ABER ... nun steht am anfang meiner Abrechnung dieses hier : "/256 Steuerfrei §3b" ... und dahinter 137,07 für den ganzen Monat ... folgedessen ist das von den 504€ 137€ abgezogen werden und der rest versteuert wird, sowie Sozialabgaben davon abgehen.

Ich hoffe ihr konntet mein Problem verstehen und habt eine Lösung, weil laut gesetzt sind alle Stunden am Feiertag steuer und beitragsfrei wenn ich weniger als 25€ Stundenlohn hab (was erfüllt wird) und ich nicht mehr als die gesetzlichen %-Regelung als ausgleich dafür bekomme (trifft auch zu).


Nun hab ich schon nachgeforscht ob es irgendwelche Schlupflöcher gibt und da ist mir dann dieser Satz hier als einzige(!) Stolperfalle aufgefallen:

"Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass neben dem Grundlohn tatsächlich ein Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird. Damit ist die Barabgeltung eines Freizeitanspruchs oder eines Freizeitüberhangs steuerpflichtig."

Den ersten Satz verstehe ich noch, betrifft mein Problem auch nicht, aber der zweite sagt laut meiner ansicht nach aus das meine Zeit die ich gearbeitet habe dann steuerpflichtig wird wenn mir diese Zeit als ausgleich gewährleistet wird ? Dies kann ich aber abwenden weil die Tage die ich dort gearbeitet habe zu meinen monatlichen Soll-Arbeitszeitstunden gelten bzw gegolten haben.

Ich habe nun keine erklärung mehr dafür und vielleicht weiß jemand darüber mehr und kann mich aufklären, der letzte schritt wäre dann unsere Personalbearbeiterin anzusprechen was aber diese Woche nicht geht da ich, wie solls anders sein, in der Nachtschicht gefangen bin.


Ich danke euch vorab und hoffe das mein Problem erkenntlich genug formuliert ist und hoffe auf Anregungen oder Lösungen.

PS: manchmal hakt die Groß- und Kleinschreibung, aber das ist dem chatten zuzuschreiben :)
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