Einstufung in Falsche Lohnsteuerklasse änderbar?

Und was ist mit Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, ...
Antworten
Ines200_3
Beiträge: 1
Registriert: 26. Apr 2013, 15:10

Einstufung in Falsche Lohnsteuerklasse änderbar?

Beitrag von Ines200_3 »

Hallo,

Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.
Ich habe im Januar zum 28.2 gekündigt, im Februar bummelte ich meine Urlaubstage bis auf 3 ab.
Anstatt die Urlaubstage in Februar abzurechnen, rechnete der Arbeitgeber diese im März ab, so kam ich in die Lohnsteuerklasse 6.
Die Begründung vom Arbeitgeber:

Code: Alles auswählen

Die Lohnsteuer und der Solizuschluog fallen höher aus, da es sich um einen Einmalbezug handelt, welcher auf das Jahr hochgerechnet wird und weil Sie mit der Lohnsteuerklasse 6 im März versteuert wurden. Das Ende Ihrer Beschäftigung zum 28.2.2013 wur an das Finanzamt maschinell übermittelt. Damit werden wir in Ihren Finanzdaten automatisch als Hauptarbeitgeber abgemeldet uns es wird vom Finanzamt für jede Auszahlung nach dem Ende Ihrer Beschäftigung die Lohnsteuerklasse 6 automatisch eingespielt. Wir haben keine Möglichkeit, die Steuerklasse abzuändern. 
Aber selbst in der Lohnsteuerklasse 6 komme ich bei einen Bruttobetrag in Höhe von 127,65 EUR auf eine Lohnsteuer in Höhe von 44 EUR.
Kann ich hier noch etwas ändern?


Vielen Dank.
stk-spielmann.de
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jul 2012, 09:56
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Einstufung in Falsche Lohnsteuerklasse änderbar?

Beitrag von stk-spielmann.de »

Hallo,

der Arbeitgeber hätte die Urlaubstage natürlich im Februar abrechnen müssen.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung würde der Nachteil der Steuerklasse 6 wieder ausgeglichen werden.
Eine andere Möglichkeit gibt es jetzt leider nicht mehr.

Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
Antworten