Hallo liebes Forum,
2015 bin ich aus der Kirche ausgetreten. Allerdings wurde dann seit 2017 aufgrund falscher Abzugsmerkmale beim Bürgeramt wieder Kirchensteuer einbehalten. Diese möchte ich in der Steuererklärung wieder zurückfordern. Die Merkmale sind mittlerweile korrigiert.
Was muss ich denn dabei beachten?
Viele Grüße
Kirchensteuer Rückerstattung
Re: Kirchensteuer Rückerstattung
Hat der Arbeitgeber aufgrund vorliegender ELStAM-Daten Lohnkirchensteuer bei der Ermittlung des auszuzahlenden Lohnes abgezogen, obwohl keine Kirchensteuerpflicht besteht, ist die Angelegenheit mit der Kirchensteuerstelle beim zuständigen Finanzamt zu klären (zuständiges Finanzamt ist regelmäßig das Wohnsitzfinanzamt; bei Einkünften auf Gewerbebetrieb ggf. auch ein anderes Finanzamt) zu klären. Quelle: https://service.berlin.de/dienstleistung/326175/