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Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austritt)

Verfasst: 14. Mär 2014, 13:23
von Nea4u
Hallo,

ich habe eine prinzipielle Frage zur Rundung bei der Kirchensteuer.
Wenn ich unter dem laufenden Jahr/Veranlagungszeitraum austrete, z.B. Ende August, dann zahle ich die Kirchensteuer ja anteilig für die 8 Monate.

Das Kirchensteueramt hat nun richtigerweise 8% der festgesetzten Steuer errechnet und diesen Betrag erst gezwölftelt und mit 8 Monaten multipliziert, allerdings schon das Zwölftel aufgerundet. Beispiel mit fiktiven Zahlen:

Festgesetzte Steuer = 2.500 Euro
8% davon = 200 Euro
1/12 = 16,666666667 Euro :arrow: gerundet auf 16,67 ! :cry:
8/12 = 133,36 Euro :evil:
--- aber eigentlich doch nur 16,666666667 x 8 = 133,33333334 =~ 133,33 Euro!

Auch wenn es nur um 3 Cent geht, würde ich gerne prinzipiell wissen, ob diese Art der Rundung zulässig ist.
Nimmt man die gerundeten 16,67 Euro dann wieder mal 12, wäre die Jahreskirchensteuer auf einmal bei 200,04 Euro statt 200 glatt. Das darf doch nicht sein? Wenn ich für einen Monat nicht 16,67 schulde, sondern 16,666667, dann darf man doch nur die krumme Zahl mit der Anzahl der Monate multiplizieren und nicht schon vorher was draufschlagen. Je nach Anzahl der Monate ist das doch ein Fehler, der mitmultipliziert wird!

Ich hoffe auf fundierte Antworten. Vielen Dank und viele Grüße!
Nea

Re: Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austr

Verfasst: 24. Mär 2014, 11:35
von Nea4u
Wow, das Forum erschien mir aktiv. Schade, dass nach 10 Tagen keine einzige Antwort kam.
:cry:

Re: Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austr

Verfasst: 24. Mär 2014, 15:17
von schlauelia
wegen 3 Cents wird sich keiner bemühen oder würden Sie deswegen zu einer professionellen Beratung gehen und Honorar zahlen???

Re: Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austr

Verfasst: 31. Mär 2014, 13:37
von Nea4u
Wie gesagt war es eine Grundsatzfrage. Wenn die Kirche das bei Millionen von Steuerpflichtigen macht, dann sind es eben keine Centbeträge mehr.
Es muss doch irgendwie geregelt sein, oder darf jeder zu seinen Gunsten eigene Rundungsregeln aufstellen?

Re: Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austr

Verfasst: 1. Apr 2014, 10:25
von tripletwenty
Nea4u hat geschrieben:Wie gesagt war es eine Grundsatzfrage. Wenn die Kirche das bei Millionen von Steuerpflichtigen macht, dann sind es eben keine Centbeträge mehr.
Es muss doch irgendwie geregelt sein, oder darf jeder zu seinen Gunsten eigene Rundungsregeln aufstellen?
Also angenommen, es wären 1.000.000 Steuerpflichtige, die austreten, und bei jedem würde sich eine Rundungsdifferenz von 3 Cent ergeben, käme die Kirche dabei auf 30.000,- Euro. Dafür könnte Tebartz-van Elzt noch nicht mal seinen neuen Dienstwagen kaufen.

Der Grundsatz, nach dem hier gerechnet wird, ist ein kaufmännischer und daher wird hier kaufmännisch auf- bzw. abgerundet. Fertig!

Das ist kein Fehler sondern schlicht und ergreifend eine Rundungsdifferenz. Die gibts quasi überall. Mal ist man davon positiv mal eben negativ betroffen.

Re: Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austr

Verfasst: 1. Apr 2014, 12:27
von Nea4u
Hallo tripletwenty,

Die Antwort auf meine Frage lautet also, dass dies ein kaufmännischer Grundsatz sei, dass man bereits in der Zwischenrechnung rundet und Rundungsfehler mitschleppt und vervielfacht? Das habe ich in der Schule in Mathe und Physik allerdings noch anders gerlernt...

Dass ganz am Ende gerundet werden muss, ist mir schon klar. Ich kann ja schlecht einen Betrag von x Euro und 25,333 Cent überweisen. Da muss dann selbstverständlich kaufmännisch gerundet werden. Das ist ja auch gar nicht das Problem.

Es ging darum, dass bereits in einem rechnerischen Zwischenschritt unnötigerweise gerundet wird und der Rundungsfehler dann willkürlich mitmultipliziert wird. Das wäre nicht nötig, weil man auch die korrekte ungerundete Zahl mit der Anzahl der Monate multiplizieren kann und dieses Ergebnis am Ende zum ersten und einzigen Mal runden könnte.

Den Betrag habe ich natürlich überwiesen, nicht dass jemand denkt, ich könnte mich von den 3 Cent nicht trennen. ;)
Mich hat nur interessiert, ob da jeder seine eigenen Regeln macht oder ob es nicht vielleicht eine Rechtsgrundlage gibt. Es gibt ja auch Normen, die beschreiben, wie die Kirchensteuer zu ermitteln ist, z.B. die 8 v.H. aus der festgesetzten Steuer. Hätte daher erwartet, dass es auch eine Regelung zum Thema Austritt unterm Jahr und für die korrekte Berechnung dafür gibt.

Viele Grüße!