Rundungsregel bei Kirchensteuer (Zwölftelung wegen Austritt)
Verfasst: 14. Mär 2014, 13:23
Hallo,
ich habe eine prinzipielle Frage zur Rundung bei der Kirchensteuer.
Wenn ich unter dem laufenden Jahr/Veranlagungszeitraum austrete, z.B. Ende August, dann zahle ich die Kirchensteuer ja anteilig für die 8 Monate.
Das Kirchensteueramt hat nun richtigerweise 8% der festgesetzten Steuer errechnet und diesen Betrag erst gezwölftelt und mit 8 Monaten multipliziert, allerdings schon das Zwölftel aufgerundet. Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Festgesetzte Steuer = 2.500 Euro
8% davon = 200 Euro
1/12 = 16,666666667 Euro gerundet auf 16,67 !
8/12 = 133,36 Euro
--- aber eigentlich doch nur 16,666666667 x 8 = 133,33333334 =~ 133,33 Euro!
Auch wenn es nur um 3 Cent geht, würde ich gerne prinzipiell wissen, ob diese Art der Rundung zulässig ist.
Nimmt man die gerundeten 16,67 Euro dann wieder mal 12, wäre die Jahreskirchensteuer auf einmal bei 200,04 Euro statt 200 glatt. Das darf doch nicht sein? Wenn ich für einen Monat nicht 16,67 schulde, sondern 16,666667, dann darf man doch nur die krumme Zahl mit der Anzahl der Monate multiplizieren und nicht schon vorher was draufschlagen. Je nach Anzahl der Monate ist das doch ein Fehler, der mitmultipliziert wird!
Ich hoffe auf fundierte Antworten. Vielen Dank und viele Grüße!
Nea
ich habe eine prinzipielle Frage zur Rundung bei der Kirchensteuer.
Wenn ich unter dem laufenden Jahr/Veranlagungszeitraum austrete, z.B. Ende August, dann zahle ich die Kirchensteuer ja anteilig für die 8 Monate.
Das Kirchensteueramt hat nun richtigerweise 8% der festgesetzten Steuer errechnet und diesen Betrag erst gezwölftelt und mit 8 Monaten multipliziert, allerdings schon das Zwölftel aufgerundet. Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Festgesetzte Steuer = 2.500 Euro
8% davon = 200 Euro
1/12 = 16,666666667 Euro gerundet auf 16,67 !
8/12 = 133,36 Euro
--- aber eigentlich doch nur 16,666666667 x 8 = 133,33333334 =~ 133,33 Euro!
Auch wenn es nur um 3 Cent geht, würde ich gerne prinzipiell wissen, ob diese Art der Rundung zulässig ist.
Nimmt man die gerundeten 16,67 Euro dann wieder mal 12, wäre die Jahreskirchensteuer auf einmal bei 200,04 Euro statt 200 glatt. Das darf doch nicht sein? Wenn ich für einen Monat nicht 16,67 schulde, sondern 16,666667, dann darf man doch nur die krumme Zahl mit der Anzahl der Monate multiplizieren und nicht schon vorher was draufschlagen. Je nach Anzahl der Monate ist das doch ein Fehler, der mitmultipliziert wird!
Ich hoffe auf fundierte Antworten. Vielen Dank und viele Grüße!
Nea