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konfess.verschiedene Ehegatten in unterschiedl.Bundesländern

Verfasst: 29. Nov 2013, 15:14
von Natschi78
Guten Tag,

Der katholische A und die evangelische B sind miteinander verheiratet. Im Steuerjahr hatten beide berufsbedingt getrennte Wohnungen plus eine gemeinsame Familienwohnung (nur bei A Erstwohnsitz).

Folgende melderechtliche Situation:

Der katholische A hatte seinen Erstwohnsitz in einem Bundesland mit 9%.
Die evangelische B hatte ihre Erstwohnsitz in Baden-Württemberg mit 8%.
Die Arbeitswohnungen sind Zweitwohnsitze.

Die Einkommensteuer wurde zusammenveranlagt im Bundesland berechnet, in dem A seinen Erstwohnsitz hat und der gemeinsame Familienwohnsitz ist.

Nun stellt sich die Frage der Kirchensteuer: Im Jahr, in dem der Bescheid erstellt wurde, wohnten beide in einer Familienwohnung als Hauptwohnsitz in Bayern. Alle weiteren Wohnsitze wurden aufgegeben bzw. Nebenwohnsitz.

Das ev. Kirchensteueramt Bayern nahm einen Hälftebetrag mit 9% Kirchensteuer.
Das rk. Kirchensteueramt Bayern errechnete die Umlage (kam auf ca. 80%) mit einem Hebesatz von 8%.

Das rk. Kirchensteueramt ist nun, im Zuge eines anderen Steuerbescheids und durch die Bearbeitung von einer anderen Person darauf gekommen, dass für mehrere Jahre das rk Kirchensteueramt fälschlicherweise immer auf bayrische Verhältnisse abgestellt hat ohne zu prüfen, ob der Steuerpflichtige in dem Jahr der Veranlagung auch tatsächlich in Bayern wohnte. In Summe hat der Steuerpflichtige wesentlich zuviel Kirchensteuer bezahlt. Das soll nun richtig gezogen werden.

Es ist nun klar, dass der rk Bescheid in jedem Fall falsch ist, weil in dem Jahr kein Wohnsitz in einem Bundesland bestand, dass auf Umlage abzielt, der Hälftebetrag muss auf jeden Fall angewandt werden. Bei der Änderung geht es nun jedoch noch um den richtigen Hebesatz. Das Kirchensteueramt möchte die Meldebescheinigungen wegen der Wohnorte und damit der Bundesländer, um den Hebesatz zu bestimmen.

Nun die Frage: Laut meiner Internetrecherche gilt für die Bemessung der Erstwohnsitz (es gab ja berufsbedingt auch Zweitwohnsitze). Beide Ehepartner hatten einen anderen Erstwohnsitz mit unterschiedlichen Hebesätzen, muss sich dies in der Kirchensteuer widerspiegeln, sprich in dem Fall einmal 8% und einmal 9% ?
Andererseits handelt es sich um eine Zusammenveranlagung, so dass ich mich frage wie dies dann gehandhabt wird.

Problematisch ist nicht das Beibringen der Meldebescheinigung, aber aus denen geht dann eben jeweils wie beschrieben ein anderere Erstwohnsitz in unterschiedlichen Bundesländern und damit verbunden eigentlich unterschiedliche Hebesätze hervor.

Hat jemand eine Ahnung wie dies nun richtig zu korrigieren und darzustellen ist?

Denn geht es um die Erstwohnsitze hätte man folgende Konstellation:

Katholischer Ehemann mit Hälftebetrag und 9% - bisher einbehalten 80% basierend auf der Umlage mit einem Hebesatz von 8%.
Evangelische Ehefrau mit Hälftebetrag und 8% - bisher einbehalten 50% basierend auf Hälftebetrag mit einem Hebesatz von 9%.

Demnach müßte auch das ev. Kirchensteueramt ändern, wobei das rk. Amt dieses bereits informiert hat, dass Änderungen zu erwarten sind.

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass unterschiedliche Sätze greifen.

Vielen Dank im Voraus für Antworten.
Natschi