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Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung

Verfasst: 25. Okt 2010, 11:06
von roger
Guten Tag, ich möchte mich über einige Begriffe, bezüglich der o.g. Angelegenheit, näher informieren. Ich bin zu 70% Schwerbehindert ohne weitere Kennzeichen, wie Gehbehindert oder ähnlichem. In der mir zur verfügung stehende Erklärung lautet: Hin-und Rückfahrt zw. Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.....Hierzu gehören Betriebskosten, Absetzung für Abnutzung, Aufwendungen für laufende Reperaturen, Pflege, Garagenmiete, Steuern, Versicherungen, Parkgebühren, Beträge zu einem Automobilclub.
Welche Kosten würden nun unter Betriebskosten fallen? Etwa auch Spritkosten? Desweiteren der Begriff Absetzung für Abnutzung, bedeutet dies, daß wenn mein Fahrzeug pro Jahr 1500 € an Wert verliert, ich dies ebenfalls von der Steuer absetzen kann? Und zum schluß für Pflege, würde hierunter auch Inspektionen fallen? Danke

Re: Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung

Verfasst: 14. Nov 2010, 09:55
von Petz
Und was hat das mit Kfz-Steuer zu tun ?

Oder ist Einkommensteuer gemeint ?