Seite 1 von 1

Vermietete Objekte

Verfasst: 2. Okt 2008, 14:59
von Blümchen
Hallöchen,
kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass man sich als Eigentümer von vermieteten Objekten bei ausstehenden Mieten oder Leerstand, einen Teil der gezahlten Grundsteuer zurückholen kann?
Wär`ja nicht schlecht :P

Danke
Blümchen

Re: Vermietete Objekte

Verfasst: 6. Okt 2008, 09:42
von taxwoman
Hallöchen,

leider kannst du keinen TEil der gezahlten GrSt zurückholen. :cry: Wenn du mehr darüber wissen willst, dann kannst du unten genannten BFH Urteil lesen. :idea:
BFH, Urteil vom 24.10.2007, II R 5/05