Hallöchen,
kann mir jemand sagen, ob es stimmt, dass man sich als Eigentümer von vermieteten Objekten bei ausstehenden Mieten oder Leerstand, einen Teil der gezahlten Grundsteuer zurückholen kann?
Wär`ja nicht schlecht
Danke
Blümchen
Vermietete Objekte
Re: Vermietete Objekte
Hallöchen,
leider kannst du keinen TEil der gezahlten GrSt zurückholen. Wenn du mehr darüber wissen willst, dann kannst du unten genannten BFH Urteil lesen.
BFH, Urteil vom 24.10.2007, II R 5/05
leider kannst du keinen TEil der gezahlten GrSt zurückholen. Wenn du mehr darüber wissen willst, dann kannst du unten genannten BFH Urteil lesen.
BFH, Urteil vom 24.10.2007, II R 5/05